Nicht immer läuft alles wie geplant: Eine Grundidee des Dienstrad-Leasings ist es, qualifizierte Mitarbeiter mit einem attraktiven Benefit zu begeistern und so an Unternehmen zu binden. Doch nicht immer bleibt das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Leasinglaufzeit bestehen. Ob Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall: Wenn Mitarbeiter, die das Dienstrad-Angebot nutzen, ihren Arbeitgeber während der Leasinglaufzeit verlassen, greift die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung. Sie sorgt dafür, dass Dienstrad-Leasing im Fall der Fälle nicht zur Kostenfalle für Arbeitgeber wird.