Sicherheit bei Kündigung, einvernehmlicher Auflösung, Erwerbsunfähigkeit & Todesfall
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Manchmal kommt es anders: Eine Grundidee des Dienstrad-Leasings ist es, qualifizierte Mitarbeiter mit einem attraktiven Benefit zu begeistern und so an Unternehmen zu binden. Doch nicht immer bleibt das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Leasinglaufzeit bestehen. Ob Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall: Wenn Mitarbeiter, die das Dienstrad-Angebot nutzen, das Unternehmen während der Leasinglaufzeit verlassen, greift die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung. Für Arbeitgeber besteht dadurch für den Fall der Fälle kein finanzielles Risiko.
Wenn Angestellte gehen: Wir lassen Arbeitgeber nicht im Regen stehen
Wenn Mitarbeiter, die ein Dienstrad nutzen, das Unternehmen verlassen, kommt schnell die Frage auf: Was passiert eigentlich mit dem Dienstrad? Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, um bei einer anderen Firma zu arbeiten, gibt es die Möglichkeit, das Dienstrad zu übernehmen oder auf den neuen Arbeitgeber umschreiben zu lassen. Entscheidet sich der Arbeitnehmer gegen diese Optionen, können Arbeitgeber das Dienstrad einfach zurückgeben. Eine Rückgabe ist ebenfalls bei Kündigung durch den Arbeitgeber möglich oder wenn das Arbeitsverhältnis durch eine einvernehmliche Auflösung beendet wird. Auch wenn ein Mitarbeiter aufgrund von Erwerbsunfähigkeit dauerhaft ausfällt, kann das Dienstrad zurückgegeben werden. Im Folgenden erklären wir die Vorgehensweisen.
Der Mitarbeiter verlässt das Unternehmen und hat sich gegen das Dienstrad entschieden? Kein Problem! In wenigen Schritten findet es seinen Weg zu uns zurück:
- 1. Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall
- Meldung erfolgt vor dem Austritt aus dem Unternehmen über das Bikeleasing-Portal
- Erforderliche Unterlagen je nach Grund für den Austritt aus dem Unternehmen: Kündigung / Kündigungsbestätigung, einvernehmliche Auflösung, Bescheid über die Rente wegen voller Erwerbsminderung
- 2. Versand der Rücknahmebestätigung
- Der Bikeleasing-Service verschickt die Rücknahmebestätigung an Dienstrad-Nutzer und Bikeleasing-Partnerhändler
- Der Arbeitgeber wird hierüber in Kenntnis gesetzt
- 3. Terminvereinbarung
- Dienstrad-Nutzer und Bikeleasing-Partnerhändler vereinbaren einen Termin für die Rückgabe des Dienstrads
- Sofern eine Radrückgabe beim Ursprungshändler nicht möglich ist, kann das Rad auch nach eigener Absprache bei einem anderen Bikeleasing-Partnerhändler abgegeben werden
- Eine Übersicht der Bikeleasing-Partnerhändler ist hier zu finden
- 4. Rückgabe des Dienstrads
- Das Dienstrad muss zum vereinbarten Termin in einem ordnungsgemäßen und vollständigen Zustand (inkl. mitgeleastem Zubehör, wie z. B. Ladegerät, Display, Schloss, Schlüssel etc.) abgegeben werden
- 5. Rücknahmebestätigung an den Bikeleasing-Service
- Der Bikeleasing-Partnerhändler übermittelt einen Scan der unterschriebenen Rücknahmebestätigung über das Bikeleasing-Portal
- 6. Regulierung durch den Versicherer
- Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung beim Versicherer und lässt dem Arbeitgeber nach erfolgter Regulierung eine Information zum vorzeitigen Vertragsende zukommen
- Der Bikeleasing-Service übernimmt die restliche Abwicklung mit dem Bikeleasing-Partnerhändler
Wichtig: Bei Kündigung, einvernehmlicher Auflösung und Erwerbsunfähigkeit gilt eine Meldepflicht von 14 Tagen.
Todesfall: Ablauf der Dienstrad-Rückgabe, wenn ein Mitarbeiter stirbt
Manchmal kommen die Dinge zu einem anderen Ende, als wir sie uns gewünscht hätten: Ob Krankheit oder Unfall – wenn ein Kollege oder eine Kollegin verstirbt, ist die Bestürzung im Unternehmen groß. Unsere Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung sichert auch diesen Fall ab. Um den Angehörigen im Todesfall den Raum zu lassen, den sie in dieser Zeit benötigen, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Radübergabe selbst zu übernehmen. Anderenfalls läuft die Rücknahme wie folgt ab:
- 1. Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall
- Meldung erfolgt zeitnah nach Kenntnisnahme über das Bikeleasing-Portal
- Erforderliche Unterlagen: Sterbeurkunde
- Sollte die Sterbeurkunde noch nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit, ein leeres Dokument hochzuladen und im Bemerkungsfeld anzugeben, dass die Sterbeurkunde nachgereicht wird
- 2. Versand der Rücknahmebestätigung
- Der Bikeleasing-Service verschickt die Rücknahmebestätigung an Arbeitgeber und Bikeleasing-Partnerhändler
- Sofern die Radrückgabe durch die Hinterbliebenen erfolgt, bitten wir um entsprechende Weiterleitung der Rücknahmebestätigung
- Nach Erhalt der Rücknahmebestätigung kann der Termin mit dem Bikeleasing-Partnerhändler vereinbart werden
- 3. Rückgabe des Dienstrads
- Das Dienstrad muss zum vereinbarten Termin in einem ordnungsgemäßen und vollständigen Zustand (inkl. mitgeleastem Zubehör, wie z. B. Ladegerät, Display, Schloss, Schlüssel etc.) abgegeben werden
- 4. Rücknahmebestätigung an den Bikeleasing-Service
- Der Bikeleasing-Partnerhändler übermittelt einen Scan der unterschriebenen Rücknahmebestätigung über das Bikeleasing-Portal
- 5. Regulierung durch den Versicherer
- Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung beim Versicherer und lässt dem Arbeitgeber nach erfolgter Regulierung eine Information zum vorzeitigen Vertragsende zukommen
- Der Bikeleasing-Service übernimmt die restliche Abwicklung mit dem Bikeleasing-Partnerhändler
Detaillierte Informationen zu unseren Versicherungsleistungen und Servicepaketen sind in unserem Versicherungs- und Servicehandbuch zu finden.
Abgesichert auch bei Elternkarenz und Langzeiterkrankung
Unsere AGAV greift nicht nur, wenn Beschäftigte das Unternehmen endgültig verlassen, sondern auch, wenn sie vorübergehend, zum Beispiel aufgrund einer Langzeiterkrankung, ausfallen oder während der Leasinglaufzeit in Elternkarenz gehen. Wir erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten es in diesen Fällen gibt.