Frau auf geleastem Rennrad als Gehaltsextra oder per Gehaltsumwandlung

Dienstrad-Leasing als Gehaltsextra

Punkten Sie als Arbeitgeber bei Ihren Arbeitnehmern und solchen, die es werden sollen – mit einem Dienstrad als Gehaltsextra.

Diensträder als Gehaltsextra: steuerfrei und besonders attraktiv für Ihr Team

Gesunde, klimafreundliche Mobilität fördern und dabei etwas für die Mitarbeiterbindung und -motivation tun: Immer mehr Unternehmen setzen dafür auf Dienstrad-Leasing. Besonders attraktiv ist die Überlassung von Leasing-Fahrrädern für Ihre Beschäftigten, wenn sie das Dienstrad als Gehaltsextra erhalten, Sie als Arbeitgeber also alle Kosten übernehmen.

Hier informieren wir Sie über die Regelungen zum Dienstrad als Gehaltsextra und die Unterschiede zum Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung. Bitte beachten Sie aber, dass diese allgemeinen Informationen ein Beratungsgespräch mit Ihrem Steuerberater nicht ersetzen können.

Gehaltsumwandlung oder Gehaltsextra: Gemeinsamkeiten

Ob Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung oder Bikeleasing als Gehaltsextra – die Grundidee ist dieselbe:

Arbeitgeber leasen Fahrräder und überlassen diese ihren Beschäftigten zur Nutzung. Geregelt wird diese Überlassung im Überlassungsvertrag, der als Ergänzung zum Arbeitsvertrag geschlossen wird. Im Überlassungsvertrag wird unter anderem festgehalten, wer die Kosten für das Dienstrad trägt und damit, ob es sich um ein Gehaltsextra handelt oder ob die monatlichen Leasingraten per Gehaltsumwandlung bedient werden.

Mitarbeiter mit Diensträdern perGehaltsumwandlung

Unterschiede zwischen Gehaltsextra und Gehaltsumwandlung

Die beiden Varianten des Dienstrad-Leasings unterscheiden sich in erster Linie dadurch, wer die Kosten für das geleaste Fahrrad oder Pedelec trägt. Während die monatlichen Raten bei der Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers bedient werden, trägt beim Dienstrad als Gehaltsextra der Arbeitgeber die Kosten und überlässt es seinen Beschäftigten zusätzlich zum gezahlten Gehalt.

Anders als in Deutschland wirkt sich dieser Unterschied in Österreich aber nicht auf die Versteuerung der Privatnutzung aus, denn in Österreich ist diese vom Sachbezug befreit – unabhängig davon, ob es sich um ein Gehaltsextra handelt oder das Dienstrad per Gehaltsumwandlung finanziert wird.

Berater erklärt unterschiede zwischen Gehaltsextra und -umwandlung

Übersicht Dienstrad-Leasing als Gehaltsextra oder per Gehaltsumwandlung

  Gehaltsumwandlung Gehaltsextra
Kosten des Leasings Die Kosten für das Dienstrad-Leasing werden – zumindest teilweise – aus dem Bruttogehalt finanziert. Die Kosten für das Dienstrad-Leasing trägt komplett der Arbeitgeber.
Überlassung des Dienstrads Die Überlassung des Dienstrads erfolgt gegen eine Minderung des Bruttogehalts. Die Überlassung des Dienstrads erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
Sachbezug Die private Nutzung des Dienstrads ist vom Sachbezug befreit. Die private Nutzung des Dienstrads ist vom Sachbezug befreit.

 

Auch als Gehaltsextra: Bikeleasing-Vorteile für Sie als Arbeitgeber

Benefit mit Steuervorteil

Die Privatnutzung ist beim Dienstrad-Leasing vom Sachbezug befreit. Als Gehaltsextra ist es für die Mitarbeiter komplett kostenlos, weil Sie die Kosten übernehmen und so als attraktiver Arbeitgeber glänzen.

Null Risiko

Kündigung, Krankheit, Elternzeit: Dank unserer Arbeitgeber-Ausfallversicherung ist das finanzielle Risiko, wenn Mitarbeiter ausfallen, bestens abgesichert.

Minimaler Aufwand

Unternehmen online registrieren, Rahmenleasingvertrag abschließen und Mitarbeiter informieren – das war’s. Um alles andere kümmern wir uns.

Einfach online

Mit unserem Online-Portal können Sie und Ihre Mitarbeiter das Dienstrad-Leasing komplett digital verwalten.

Top-Service

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeiter aufs Dienstrad zu bringen – mit kostenlosem Werbematerial, Info-Veranstaltungen und Demo-Tagen.

Stationärer Handel

Wir setzen auf die Zusammenarbeit mit lokalen Fahrradhändlern (in Österreich bereits 1.100). So werden Ihre Mitarbeiter vor Ort bestens beraten und Sie stärken als Arbeitgeber Ihre Region.

So können Sie Ihr Team aufs Dienstrad bringen

Fahrrad-Fachhändler stellt online Leasing-Anfrage
Sie haben den richtigen Dienstrad-Anbieter gefunden ✔

Sie interessieren sich für den Bikeleasing-Service. Super! Wir informieren Sie gern unverbindlich.

Arbeitgeber registriert sich am Mobilgerät bei Bikeleasing
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Überzeugt? Dann fordern Sie jetzt Ihre Unterlagen an, unterzeichnen den Vertrag und schon kann es losgehen.

Arbeitnehmerin sucht online Dienstrad aus
Ihr Team sucht aus

Beim Bikeleasing-Partnerhändler vor Ort suchen sich die Mitarbeiter ihre Wunschräder aus.

Arbeitnehmerin holt Dienstrad bei Fachhändler ab
Ihre Mitarbeiter radeln los

Sie geben die Verträge frei und die Diensträder werden direkt an Ihre Mitarbeiter ausgehändigt. Fertig!

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