Bikeleasing FAQ: Fragen und Antworten rund um das Thema Dienstrad-Leasing
Wie funktioniert eigentlich Bikeleasing? Wer kann Diensträder leasen? Und darf ich mit meinem Dienst-E-Bike auch in den Urlaub fahren? Diese und viele andere Fragen zum Thema Dienstrad-Leasing beantworten wir hier in unserem FAQ-Bereich.
Zu welchem Dienstrad-Thema haben Sie Fragen?
Beim Dienstrad-Leasing bzw. Bikeleasing least der Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike und überlässt es dem Arbeitnehmer zur Nutzung. Die Leasingraten werden dabei per Gehaltsumwandlung bedient. Dadurch wird beim Arbeitnehmer das steuerpflichtige Gehalt reduziert. Wichtig ist, dass durch die Gehaltsumwandlung der kollektivvertragliche Mindestlohn nicht unterschritten werden darf.
Bikeleasing ist ein beliebter Mitarbeiter-Benefit: Arbeitnehmer in Österreich können mit einem Dienstrad bis zu 39 % der Anschaffungskosten für ein neues Fahrrad sparen. Arbeitgeber stärken Mitarbeiterbindung und -motivation in ihrem Unternehmen und fördern nachhaltige, gesunde Mobilität. Der Bikeleasing-Service ist dabei die Schnittstelle zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Leasingbank und Fahrradhändlern und sorgt für eine einfache und reibungslose Abwicklung.
Im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erhält der Arbeitnehmer einen gewissen Anteil (Leasingrate inkl. Versicherungen) seines Gehalts über einen festgelegten Zeitraum (Leasingdauer) nicht ausbezahlt. Stattdessen wird dieser als Nutzungsgebühr für die Überlassung des Dienstrads verrechnet. Laut Sachbezugswerteverordnung §4b fällt dabei kein Sachbezug an und es entsteht ein deutlicher Steuervorteil, der die Umwandlung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziell attraktiv macht. So spart beispielsweise der Arbeitnehmer einen Teil seiner Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, weil sich durch die Gehaltsumwandlung das zu versteuernde Bruttogehalt verringert.
Unser Support-Team ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +43 512 / 219 32 – 190 erreichbar und unterstützt Sie in allen Fragen zum Thema Bikeleasing. Gern können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren: info@bikeleasing.at
Ein klares Ja! Auch wenn Ihr Dienstauto bereits sachbezugsbefreiter E-PKW ist.
Im Prinzip sind alle Fahrradmodelle als Dienstrad geeignet: Klassische Fahrräder wie Trekking- und Mountainbikes, Rennräder oder Stadtfahrräder können ebenso als Dienstrad geleast werden wie E-Bikes (Pedelecs), Lastenräder und Liegefahrräder.
Mit den Lohnsteuerrichtlinien geben uns die Finanzbehörden vor, dass ein einmaliger, steuerpflichtiger Sachbezug entsteht, wenn das Rad durch die Bezahlung des Restwerts an den Bikeleasing-Service in Ihren privaten Besitz übergeht UND günstiger erworben wurde als der Preis, den die Behörde dafür berechnet. So entsteht der „geldwerte Vorteil“. Dieser Sachbezug ist also die Differenz zwischen dem Restwert, den Sie für das Rad an den Bikeleasing-Service zahlen, und der Berechnung des Finanzamts für ein gebrauchtes Fahrzeug und wird im Zuge der Gehaltsabrechnung bei Ihrem Arbeitgeber berücksichtigt.
In unserem Leasingrechner stellen wir dazu eine Kalkulation zur Verfügung, damit Sie einen Richtwert haben. Genaue Beträge dafür kann Ihnen Ihre Lohnverrechnung berechnen.
Als beliebter Mitarbeiter-Benefit ist Dienstrad-Leasing ideal für Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer mit einem innovativen Incentive motivieren und langfristig an ihr Unternehmen binden möchten.
Darüber hinaus:
- Reduktion der Lohnkosten- Lohnnebenkosten (DZ, DB, SV, MVK, KommSt.)
- Keine Bearbeitungsgebühren
- Keine Rechtsgeschäftsgebühr
- Kein Kostenrisiko z.B. bei: Kündigungen, Karenz, Langzeiterkrankung (Ausfallschutzversicherung Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung)
- Beliebter Benefit für neue Mitarbeiter
- Förderung nachhaltiger Mobilität
- Beitrag zum Klimaschutz
- Aktive Gesundheitsförderung
Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Dienstrad-Leasing anbieten. Hierfür muss eine Überzahlung über dem Kollektivlohn vorliegen, die mindestens die Höhe der Umwandlungsrate beträgt. Eine Ausnahme ist es, wenn der Arbeitgeber die Leasingrate zu 100% übernimmt, so dass das Entgelt der Beschäftigten nicht berührt wird.
Beim Dienstrad-Leasing fallen keine Kosten für den Arbeitgeber an. Im Gegenteil – durch die Gehaltsumwandlung und die damit verbundene Reduzierung des Bruttolohns können Arbeitgeber beim Dienstgeberanteil Sozialversicherung, bei Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ) und der Kommunalsteuer sparen. Diese Ersparnis können Sie nutzen, um sich ohne Mehrkosten zum Beispiel an den Versicherungskosten oder den Leasingraten für das Dienstrad zu beteiligen.
Unser Dienstleistungspaket verspricht dem Arbeitgeber maximalen Nutzen bei geringstem Aufwand. Mit unseren digitalen Abwicklungsprozessen, unserem Portal für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Fahrradhändler sorgen wir dafür, dass der Aufwand für die Verwaltung des Dienstrad-Leasings für alle Beteiligten denkbar gering ist. Kalkulieren Sie ca. 20 Minuten pro Mitarbeiter für die gesamte Leasingdauer.
Ein Fahrrad. Wir haben keine Mindestabnahmemenge, so dass Sie ab dem ersten Dienstfahrrad oder -E-Bike von den Vorteilen des Dienstrad-Leasings beim Bikeleasing-Service profitieren können.
Mit unserer Arbeitgeber-Ausfallversicherung sind Sie bestens abgesichert, so dass Ihnen auch dann keine Kosten entstehen, wenn Mitarbeiter während der Leasinglaufzeit langfristig ausfallen oder das Unternehmen verlassen. Unsere Bikeleasing-Komfort-Versicherung springt ein, wenn das Dienstrad eines Mitarbeiters gestohlen oder beschädigt wird.
Wenn Mitarbeiter wegen Krankheit, Elternkarenz etc. langfristig ausfallen oder das Unternehmen verlassen, greift die Arbeitgeber-Ausfallversicherung. Für Arbeitgeber besteht also kein Risiko.
Im Umsatzsteuergesetz ist geregelt, dass Fahrzeuge mit einem CO₂-Emmissionswert von 0 zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dazu gehören auch Fahrräder und E-Bikes. Auf diese Weise wird das Dienstrad für den Arbeitnehmer noch günstiger. Bei Arbeitgebern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird die Brutto-Leasingrate vom Gehalt einbehalten, so dass die Ersparnis etwas geringer ausfällt.
Super! Es ist ganz einfach, Ihren Mitarbeitern mit Bikeleasing ein sinnvolles Incentive zu bieten: Sie registrieren Ihr Unternehmen online unter bikeleasing.at/arbeitgeber und schließen einen Rahmenleasing- und Dienstleistungsvertrag mit uns ab. Viel mehr gibt es nicht zu tun, denn um den Rest kümmern wir uns – von Infoflyern und Demo-Tagen für Ihre Mitarbeiter bis hin zur Abwicklung am Ende der Leasinglaufzeit.
Wir helfen Ihnen gerne dabei. Unsere Marketingabteilung stattet Sie kostenlos mit professionellen, individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmten Info-Materialien wie Flyern für Ihre Mitarbeiter aus. Gern übernehmen wir bei Unternehmen auch die Organisation und Durchführung von Mitarbeiter-Infoveranstaltungen (on- und offline) oder Demo-Tagen mit Fahrradhändlern und Beratung vor Ort.
Variante 1: Dienstrad-Rückgabe. Der Leasingvertrag wird durch vorzeitige Rückgabe des Fahrrads beendet.
Variante 2: Leasingratenerstattung. Der Leasingvertrag bleibt bis Laufzeitende bestehen und es erfolgt eine Erstattung der Gesamtleasingrate bis maximal 18 Monate.
Mehr Infos im Blogbeitrag Elternkarenz Mutterschutz.
Das Dienstradmodell ist ein lohnsteuerbefreites Leasingmodell
Der wesentliche Vorteil beim Bikeleasing ist, dass es für Arbeitnehmer deutlich günstiger ist, ein Dienstrad zu nutzen und im Anschluss zu übernehmen, als sich ein Fahrrad oder E-Bike direkt zu kaufen. Weitere Vorteile sind die Fahrrad-Versicherung, gesunde Bewegung, Nachhaltigkeit und das Einsparen von Spritkosten.
Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass Diensträder per Gehaltsumwandlung finanziert werden können und von den steuerlichen Vorteilen der Dienstwagen-Regelung profitieren. Da die Leasingraten per Gehaltsumwandlung bedient werden, verringert sich das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Zudem fällt auch kein Sachbezug an. Durch diese steuerlichen Förderungen sparen Arbeitnehmer mit dem Dienstradmodell bei der Anschaffung eines Fahrrads oder E-Bikes bis zu 39 % gegenüber dem Direktkauf.
Wie viel Sie beim Dienstrad-Leasing konkret sparen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Bruttogehalt und der Preis des Fahrrads oder E-Bikes sind dabei wesentliche Faktoren, die die Ersparnis beim Dienstrad-Leasing beeinflussen. Ihren individuellen Kostenvorteil können Sie mit unserem Leasing-Rechner für Arbeitnehmer berechnen.
Für das Bikeleasing per Gehaltsumwandlung braucht es einen Arbeitgeber. Dieser least das Dienstrad und überlässt es dem Arbeitnehmer als sogenannte Sachleistung zur Nutzung. Im Rahmen dieses Modells profitieren Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen und sparen bis zu 39 % gegenüber dem Direktkauf. Sie sind Ihr eigener Chef? Dienstrad-Leasing gibt es für Selbstständige auch ohne Gehaltsumwandlung.
Gute Idee! Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Vorteile, die er als Bikeleasing-Kunde hat: Kein Risiko, minimaler Aufwand, dafür ein beliebter Benefit, der sich positiv auf Unternehmens-Image und Mitarbeiter-Bindung auswirkt und auch beim Recruiting ein starkes Argument ist. Mehr Infos gibt es auf unserer Seite „Bikeleasing für Arbeitgeber“. Dort kann Ihr Chef auch weitere Infos anfordern. Oder er vereinbart einfach gleich einen Beratungstermin mit unserem Vertriebsteam. Wir kümmern uns dann um den Rest.
Es sind für Sie nur vier kleine Schritte zum eigenen Dienstrad:
- Mit dem Firmencode (Arbeitgebercode), den Sie als leasingberechtigter Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber bekommen, registrieren Sie sich auf unserer Homepage im Portal und bekommen eine persönliche Bikeleasing-Nutzer-ID.
- Dann konfigurieren Sie sich Ihr persönliches Rad bei Ihrem Bikeleasing-Partnerhändler.
- Der Fahrradhändler stellt eine Leasinganfrage (dafür braucht er die persönliche Bikeleasing-Nutzer-ID).
- Wenn die Leasinganfrage freigegeben ist und Ihr Dienstrad bereitsteht, können Sie es beim Händler abholen und losradeln.
Die Bikeleasing-Nutzer-ID ist ein achtstelliger Code, den Sie als Arbeitnehmer bekommen, wenn Sie sich mit dem Firmencode Ihres Arbeitgebers in unserem Bikeleasing-Portal registrieren. Diesen Code müssen Sie bei Ihrem Fahrradhändler angeben, damit dieser den Leasingantrag für Ihr Dienstrad stellen kann.
Grundsätzlich bei allen niedergelassenen Fahrradfachhändlern in Österreich. Jeder Fachhändler kann sich als Bikeleasing-Händler registrieren und Ihre Leasing-Anfrage stellen. Ihr Lieblings-Fahrradhändler ist noch nicht Bikeleasing-Partnerhändler? Dann kann er sich ganz einfach auf unserer Website registrieren. Händler, die bereits als Bikeleasing-Partnerhändler registriert sind, finden Sie in unserer Händlerübersicht.
Ja, das ist möglich. Durch den reduzierten Preis verringern sich auch die Leasing- und Versicherungsraten.
Ja, im Leasingmodell können alle Zubehörteile aufgenommen werden, die fest mit dem Dienstrad verbunden sind. Zum leasingfähigen Zubehör zählen zum Beispiel Schutzbleche, Gepäckträger und Fahrradständer, aber auch Anhänger und Kindersitze können als Zubehör mitgeleast werden.
Nicht in den Leasingvertrag mit einbezogen werden können z. B. Fahrradhelme, Bekleidung etc. Falls Sie sich bei einem Zubehörteil nicht sicher sind, ob dieses in das Leasing aufgenommen werden kann, erkundigen Sie sich gern bei unserem Support–Team. Übrigens: Ein Fahrradschloss mit einem Mindestkaufpreis von 48,- € brutto muss beim Bikeleasing immer mitgeleast werden.
Grundsätzlich ja. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie persönlich diese Räder nutzen und Ihr Arbeitgeber dies bei uns so eingestellt hat. Die Mitfinanzierung von Partner- oder Kinderrädern ist nicht erlaubt. Darüber hat das BMF (Bundesministerium für Finanzen) informiert.
Um Ihr Dienstrad beim Fahrradhändler abzuholen, brauchen Sie einen Übernahmecode (bzw. eine Übernahmebestätigung). Diesen schicken wir per E-Mail an Sie als Dienstradnutzer, sobald wir von Ihrem Arbeitgeber die Freigabe für den entsprechenden Leasingvertrag erhalten haben. Bitte geben Sie Ihrem Fahrradhändler Bescheid, bevor Sie das Dienstrad abholen, damit dieser es vorbereiten kann.
Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass auch Ehepartner und Kinder (die im gleichen Haushalt leben) das Dienstrad eines Arbeitnehmers nutzen, wenn es eine entsprechende Vereinbarung im Überlassungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt. Unsere Versicherungspakete decken eine vereinbarte familiäre Nutzung mit ab. Es muss aber beachtet werden, dass der Sachbezug von Rädern, die nicht vom Arbeitnehmer genutzt werden, nicht gefördert wird.
Das ist einer der wesentlichen Vorteile des Dienstradmodells. Die Sachbezugswerteverordnung stellt klar, dass eine 100% private Nutzung erlaubt ist.
Am Ende des Leasingvertrages können Arbeitnehmer das zuvor überlassene Dienstrad zum Restwert kaufen oder zurückgeben und sich ein neues Fahrrad aussuchen.
Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Dienstrad nach Leasingende nicht zu behalten, müssen Sie es zum Ende des Überlassungszeitraums in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand an den ausliefernden Händler zurückgeben. Vereinbaren Sie dazu am besten einen Termin, damit der Händler sich Zeit für die Rückgabe nehmen kann.
Ordnungsgemäßer Zustand bedeutet bei der Rückgabe des Dienstrads eine dem Alter und normaler Nutzung entsprechenden Beschaffenheit. Das Rad darf also kleinere Kratzer oder Verschmutzungen haben und auch ein gewisser Verschleiß ist in Ordnung. Wenn das Fahrrad jedoch Schäden hat, die durch Unfälle oder unsachgemäße Nutzung wie beispielsweise Überladung entstehen, erfüllt es dagegen nicht das Kriterium „ordnungsgemäßer Zustand“. In diesem Fall trägt der Arbeitnehmer die Kosten zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands.
12 Wochen vor Ablauf des Leasingvertrags startet unser automatisiertes Ablaufmanagement. Sie erhalten von uns ein Kaufangebot zum im Leasingvertrag vereinbarten Restwert. Nachdem Sie diesen beglichen haben, gehört das Rad Ihnen.
Wenn Sie als Arbeitnehmer das Unternehmen während der Leasinglaufzeit verlassen (zum Beispiel, um den Arbeitgeber zu wechseln), gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt, kann ein Ablöseangebot bei der Leasinggesellschaft angefordert werden, so dass Sie die Möglichkeit haben, das Fahrrad aus dem Vertrag herauszukaufen.
- Die Nutzung des Fahrrads kann auf einen anderen Mitarbeiter übertragen werden.
- Kommen beide Möglichkeiten nicht in Betracht, kann Ihr Arbeitgeber die Arbeitgeber-Ausfallversicherung in Anspruch nehmen und das Dienstrad kann zurückgegeben werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine entsprechende Prüfung ergibt, dass ein Versicherungsfall vorliegt.
Wenn Sie als Arbeitnehmer in Elternkarenz (inklusive Mutterschutz) gehen, greift beim Bikeleasing-Service die Arbeitgeber-Ausfallsversicherung und stellt zwei Optionen zur Wahl:
- Fahrradrückgabe: Der Leasingvertrag wird durch vorzeitige Rückgabe des Rades beendet
- Erstattung der Gesamtleasingraten bis maximal 18 Monate. Der Leasingvertrag wird bis zum Laufzeitende weitergeführt.
Fällt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt aus, erstattet die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung ab dem Zeitpunkt der Entgeltfortzahlung die Gesamtleasingraten.
Ja, das ist generell möglich. Voraussetzung dafür ist, dass das gebrauchte Fahrrad jünger als 12 Monate ist. Durch den geringeren Preis reduzieren sich bei Gebrauchträdern auch Leasing- und Versicherungsraten.
Ein Grund dafür ist, dass das Dienstrad bis zum Ende der Leasinglaufzeit bzw. der Übernahme dem Leasinggeber gehört. Dieser möchte so sicherstellen, dass sein Leasinggut (das Dienstrad) angemessen vor Diebstahl geschützt ist. Doch auch für Sie als Nutzer hat es Vorteile, das Schloss mitzuleasen, denn wenn das Schloss Teil des Leasings ist, sparen Sie auch hier bei der Anschaffung. Zudem springt auch die beste Fahrradversicherung bei Diebstahl nicht ein, wenn eine Diebstahlsicherung fehlt.
Die Steuerreform besagt, dass für Fahrzeuge mit einem Emissionswert von 0 auch 0 € Sachbezug angesetzt werden kann. Zu diesen Fahrzeugen zählen natürlich auch Fahrräder und E-Bikes (Pedelecs).
Das Dienstradmodell ist ein lohnsteuerbefreites Leasingmodell.
Es gibt zahlreiche Gestaltungsvarianten, wie die Gehaltsumwandlung durchgeführt werden kann. In der Regel jedoch wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine arbeitsrechtliche Schutzklausel vereinbart, wodurch sowohl Sonderzahlungen als auch Überstunden und Kollektivlohnerhöhungen vom ursprünglichen Bruttobezug berechnet werden. So bleiben die angeführten Brutto-Sonderzahlungen unverändert aufrecht.
Es gibt zahlreiche Gestaltungsvarianten, wie die Gehaltsumwandlung durchgeführt werden kann. In der Regel wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine arbeitsrechtliche Schutzklausel vereinbart, wodurch Überstunden und Kollektivlohnerhöhungen vom ursprünglichen Bruttobezug berechnet werden.
Das sogenannte „Jahressechstel“ ist ein Begriff aus der Lohnsteuer in Österreich. Es bezieht sich auf die lohnsteuerliche Behandlung von sonstigen Bezügen wie zB Sonderzahlungen. Das „Jahressechstel“ entspricht dem Wert von zwei durchschnittlichen Monatsbezügen. Werden nun diese durchschnittlichen Bezüge durch die Finanzierung der Leasingraten (Nutzungsgebühr) etwas geringer, wird die Besteuerung der Sonderzahlungen angepasst.
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der Ihre Steuerlast direkt reduziert. Er steht Ihnen zu, wenn Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind und für das Kind Familienbeihilfe beziehen. Die Ersparnis beim Dienstradmodell wirkt auf Sozialversicherung und Steuerlast zugleich. Für Ihren damit insgesamten Vorteil erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Lohnbüro.
Es gibt zahlreiche Gestaltungsvarianten, wie die Gehaltsumwandlung durchgeführt werden kann. In der Regel wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine arbeitsrechtliche Schutzklausel vereinbart, wodurch Überstunden und Kollektivlohnerhöhungen vom ursprünglichen Bruttobezug berechnet werden.
1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlage (Bruttobezug bis zur Höchstbeitragsgrundlage) werden in das Pensionskonto aufgenommen und zur Gesamtgutschrift hinzugefügt.
Beispiel: Bei einer Leasingrate von 100,00 Euro monatlich über eine Laufzeit von 48 Monaten sind das 85,44 Euro, die nicht in den Pensionstopf fließen, was aber NICHT bedeutet, dass Sie um diesen Betrag weniger Pensionsleistung erhalten. Unser Pensionsanspruch unterliegt einem Umlageverfahren. Einbezahlte Beiträge sind nicht gleich angesparte Beiträge für die Rente.
Ja, die Pendlerpauschale steht Arbeitnehmern auch beim Dienstradmodell zu, also auch, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Fahrrad für die Strecke vom Wohnort zur Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt bekommen.
Kurz gesagt: mehr Umsatz und treue Kunden, und das ohne Risiko. Dienstradfahrer sind gute Kunden, die sich oft für hochwertige Räder entscheiden, weil sie dank Leasing-Modell bei der Anschaffung viel Geld sparen. Und Sie kommen gerne wieder, für Wartungs- und Reparatur-Services oder auch, um sich nach Leasingende ein neues Dienstrad auszusuchen. Darüber hinaus profitierst Du von unserer umfassenden Unterstützung Wir schulen Dich und Deine Mitarbeiter und versorgen Euch mit Infomaterial für Eure Kunden. Unser Außendienst übernimmt zudem den Vertrieb und Dein persönlicher Händlerbetreuer ist immer für Dich ansprechbar.
Die Zusammenarbeit mit uns kostet Dich als Händler nichts.
Wir unterstützen Dich dabei, Deine Kunden für das Prinzip Dienstrad-Leasing und den Bikeleasing-Service als Dienstrad-Anbieter zu begeistern: mit Schulungen für Dich und Dein Team und professionellem Infomaterial für Deine Kunden.
Bikeleasing-Händler kann jeder stationäre Fahrradhändler werden. Alles, was Du dafür tun musst, ist Dich bei uns zu registrieren. Das geht ganz einfach online auf unserer Website.
Als Bikeleasing-Partnerhändler hast Du einen festen Ansprechpartner aus unserem Fachhandelsbetreuer-Team. Für einen ersten Kontakt kannst Du Dich aber gerne auch an unseren Support wenden.
Melde Dich bei uns: Unser Außendienst übernimmt gerne den Vertrieb und informiert den Arbeitgeber Deines Kunden über die Vorteile von Dienstrad-Leasing mit dem Bikeleasing-Service. Als ersten Schritt kannst Du Deinem Kunden gern unseren Bikeleasing-Flyer mitgeben, um ihm gute Argumente für unser Angebot an die Hand zu geben.
Dienstrad-Leasing ist mit dem Bikeleasing-Service auch für Dich als Händler ganz einfach: Wenn ein Kunde sich sein Dienstrad in Deinem Geschäft ausgesucht hat, stellst Du die Leasinganfrage online über das Bikeleasing-Portal. Wir von Bikeleasing prüfen die Anfrage und sobald Du die Freigabe von uns bekommst, kannst Du das Fahrrad übergeben.
Ja, dank einer Dienstrechts-Novelle1 von Ende 2022 (siehe Seite 42) ist Dienstrad-Leasing auch für Bundesbeamte möglich. Die Umsetzung ist allerdings an gewisse Voraussetzungen gebunden. So muss unter anderem eine hinreichende dienstliche Nutzung des Dienstrads gegeben sein.
Für Bundesbeamte sind die Voraussetzungen durch die Dienstrechts-Novelle geschaffen worden. Die jeweils gültige Novelle regelt hier die Bedingungen für das Dienstrad-Leasing.
Landes- und Gemeindebedienstete in Vorarlberg und Oberösterreich hingegen können dann Diensträder leasen, wenn die jeweilige Landesverordnung (Landesgesetzblatt) dies erlaubt. Hier gilt: Die Leasingraten (Nutzungsgebühren) werden dabei aus dem Bruttogehalt finanziert und dürfen maximal 10 % des Bruttogehalts betragen.
Mitarbeitende, die bei der ÖGK versichert sind, benötigen eine Überzahlung zum kollektivvertraglichen Mindestlohn, die mindestens so hoch ist wie die Leasingrate (Nutzungsgebühr), um Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung nutzen zu können.
Wir helfen gerne bei der Realisierung der unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Ja. Für Bundesbeamte gelten die Regelungen der jeweils gültigen Dienstrechts-Novelle. Für Landes- und Gemeindebedienstete in Vorarlberg und Oberösterreich greifen die Voraussetzungen der jeweiligen Landesverordnung (Landesgesetzblatt). Es ist zu erwarten, dass weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten.
Das Bikeleasing-Portal kann von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Bikeleasing-Händlern für die digitale Abwicklung des Bikeleasing-Dienstrad-Leasings genutzt werden.
Über das Arbeitgeber-Portal können Bikeleasing-Kunden die Einzelleasingverträge Ihrer Mitarbeiter digital verwalten.
Das Bikeleasing-Portal kann auf Smartphones auch als Web-App genutzt werden. Wie das funktioniert, erklären wir hier.
Bikeleasing-Händler können das Bikeleasing-Portal für die digitale Abwicklung aller Prozesse rund um die geleasten Fahrräder nutzen. Die folgenden Funktionen bietet das Händlerportal für Bikeleasing-Händler: Erstellen und Hochladen neuer Leasinganfragen, Übersicht der über den Händler geleasten Fahrräder, Verwaltung/Auswertung von Verträgen, Übermittlung der Abrechnungsunterlagen, Erstellung von Schadenmeldungen, Dokumentation von UVV Sichtprüfungen.
Den Firmencode (oder auch Arbeitgebercode) bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber, wenn dieser Bikeleasing-Kunde ist und Sie als Arbeitnehmer berechtigt sind, über ihn ein Dienstrad zu leasen.
Auch wenn Sie als Selbstständiger nicht die Möglichkeit haben, das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung zu nutzen, können Sie über den Bikeleasing-Service ein Dienstfahrrad leasen und dieses auch privat nutzen.
Dienstrad-Leasing hat auch für Selbstständige und Freiberufler attraktive Vorteile: So können die monatlichen Leasingraten unter Umständen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Frage, ob sich Dienstrad-Leasing insgesamt finanziell für Selbstständige lohnt, kann nur individuell beantwortet werden, so dass Sie dazu Ihren Steuerberater ansprechen sollten.
Eine erste Einschätzung der Ratenbelastung für Ihr Traum-Dienstrad können Sie ganz unkompliziert mit unserem Leasingrechner für Selbstständige und Freiberufler ermitteln.
Wie hoch die monatliche Leasingrate ist, hängt unter anderem vom Kaufpreis Ihres Dienstrads ab und davon, welche Versicherungsoption Sie für Ihr Fahrrad wählen. Mit unserem Leasingrechner für Selbstständige können Sie Ihre persönliche Leasingrate berechnen.
Für detaillierte Informationen zu Steuerregelungen und -vorteilen rund um das Dienstrad für Selbstständige und Freiberufler sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Ein Bikeleasing-Einzelleasingvertrag kann über 36 oder 48 Monate laufen. Welche Laufzeit in einem Unternehmen gilt, wird im Rahmenleasingvertrag, den Ihr Arbeitgeber abschließt, vereinbart. Am Ende des Leasingvertrags können Arbeitnehmer das zuvor überlassene Dienstrad zum Restwert kaufen.
Grundsätzlich kann die Nutzungsüberlassung des Dienstrads nicht vorzeitig beendet werden. Das gilt auch dann, wenn Sie ein neues Dienstrad bestellen möchten. Soll der Vertrag dennoch vor Ablauf der Laufzeit beendet werden, ist das durch die Zahlung eines Ablösebetrags möglich und mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Mit unserem Bikeleasing-Portal ist die Verwaltung Ihrer Leasingverträge ganz einfach. Nutzen Sie das Portal unter portal.bikeleasing.de, um Details Ihrer Verträge einzusehen, einen Bikeleasing-Partnerhändler in Ihrer Nähe zu finden oder einen Schaden an Ihrem Dienstrad zu melden.
Der Dienstleistungsvertrag (DLV) wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Bikeleasing-Service abgeschlossen. Er enthält die Leasing-Parameter, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer festlegt. Dazu zählen zum Beispiel Vereinbarungen dazu, welche Versicherungen abgeschlossen werden müssen bzw. dürfen, wie viele Fahrräder ein Mitarbeiter leasen darf, bei welchen Händlern das Dienstrad bezogen werden soll und welchen Mindest- und Maximalpreis das Fahrrad haben muss. Ein weiteres wichtiges Element des Dienstleistungsvertrags ist, dass der Bikeleasing-Service den Arbeitgeber vom Andienungsrecht der Leasinggesellschaft befreit.
Der Rahmenleasingvertrag (RLV) wird zwischen dem Arbeitgeber und der Leasinggesellschaft geschlossen. Er ist die Basis für die Zusammenarbeit des Arbeitgebers (als Leasingnehmer) mit dem Bikeleasing-Service (als Dienstleister) und der Leasinggesellschaft (als Leasinggeber). Im Rahmenleasingvertrag werden die Rahmenbedingungen festgelegt, die dann für alle Einzelleasingverträge gelten. Dazu zählen unter anderem Modalitäten zur Zahlungsabwicklung, Formalitäten zum Leasing, Vertragslaufzeiten, Versicherung und Datenschutz. Voraussetzung für den Abschluss eines Rahmenleasingvertrags ist eine positive Bonitätsprüfung.
Der Einzelleasingvertrag wird für jedes Dienstrad einzeln zwischen Arbeitgeber (Leasingnehmer) und Leasinggesellschaft (Leasinggeber) abgeschlossen und enthält unter anderem Informationen zum geleasten Fahrradmodell und zum Preis des Dienstrads.
Die Behörden schreiben vor, dass es eine schriftliche Vereinbarung zum Arbeits- bzw. Dienstvertrag geben muss, in welcher Sie als Arbeitnehmer der Gehaltsumwandlung zustimmen.
Im Überlassungsvertrag werden darüber hinaus weitere Vereinbarungen getroffen, zu welchen Nutzungsbedingungen Ihnen Ihr Arbeitgeber das Rad überlässt.
Der Übernahmecode ist die vom Bikeleasing-Service für jedes Rad individuell ausgestellte Abholvollmacht, die der Arbeitnehmer per E-Mail erhält und braucht, um sein Dienstrad beim Fachhändler abzuholen. Fachhändler und Arbeitnehmer bestätigen durch die Übergabe des Übernahmecodes den mängelfreien Zustand des Dienstrads. Der Code wird über den Fachhändler an den Bikeleasing-Service übermittelt. In einigen Fällen ist je nach Vertragswerk des Arbeitgebers für die Abholung des Dienstrads statt des Übernahmecodes eine schriftliche Übernahmebestätigung notwendig. Das Datum der Übergabe wird im Händlerportal festgehalten und ist der Startzeitpunkt für den Versicherungsschutz und die Grundlage für den Beginn des Leasings.
Die Bikeleasing-Nutzer-ID ist ein achtstelliger Code, den Sie als Arbeitnehmer für die Leasinganfrage beim Fahrradfachhändler brauchen. Um die Nutzer-ID zu bekommen, registrieren Sie sich unter portal.bikeleasing.at. Dazu brauchen Sie den Firmencode (auch Arbeitgebercode), den jeder Arbeitgeber erhält, wenn er das Bikeleasing-Angebot nutzt. Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre persönliche Nutzer-ID per E-Mail. Pro Arbeitnehmer wird dabei nur eine Nutzer-ID vergeben, unabhängig davon, wie viele Fahrräder Sie im Rahmen des Dienstrad-Modells nutzen.
Den Firmencode (auch Arbeitgebercode) brauchen Sie als Arbeitnehmer, um sich im Bikeleasing-Portal als Dienstradnutzer zu registrieren und eine persönliche Bikeleasing-Nutzer-ID zu erhalten. Jeder Arbeitgeber, der Bikeleasing-Kunde wird, erhält einen eigenen Firmencode und gibt diesen an leasing-berechtigte Mitarbeiter weiter.
Ja, unsere Bikeleasing-Komfort-Versicherung ist bei jedem Bikeleasing-Dienstrad inkludiert und bietet Rundumschutz in den folgenden Fällen:
Diebstahl, Teilediebstahl, Elektroschäden, Materialfehler, Produktionsfehler, Konstruktionsfehler, Akku-Defekt, Totalschäden, Unfallschäden, Sturzschäden, Unsachgemäße Handhabung, Vandalismus.
Ja, zusätzlich zur obligatorischen Bikeleasing-Komfort-Versicherung bieten wir Dienstrad-Nutzern die Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung, die Verschleißschäden an den folgenden Teilen absichert: Akku, Ketten/Zahnriemen, Bremsbeläge, Bremsflüssigkeit, Griffe/Lenkerband, Zahnkranz/Kassette, Bremsscheiben, Ritzel, Reifen/Mantel, Pedale, Schalt- und Bremszüge inkl. Außenhülle, Getriebenaben-Service inkl. Schmiermittel Lagerungen von Gabeln, Dämpfern, Dropper-Post, Lenkkopf und Pedalen inkl. Service
Als Dienstrad-Nutzer ist generell der Arbeitnehmer für Wartung und Reparaturen des Dienstrads verantwortlich. Wenn Sie sich für unser optionales Bikeleasing-Inspektionspaket entscheiden, haben Sie je nach Leasinglaufzeit Anspruch auf zwei bzw. drei Inspektionen mit dem folgenden Leistungskatalog: Allgemeine Überprüfung: Rahmen, Schaltung, Kette, Riemen, Lenker, Bremsen, Sattel, Federung, Zubehör, Lichtanlage, Tretlager, Räder, Laufräder, Akku, Motor, Service-Updates bei E-Bikes.
Der Bikeleasing-Service bietet für Dienstrad-Nutzer verschiedene Fahrrad-Versicherungen (gelten weltweit, ohne Selbstbeteiligung und Wartezeit) und einen Inspektionsservice an. Die Bikeleasing-Komfort-Versicherung ist bei jedem Leasingvertrag Pflicht, die Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung und das Bikeleasing-Inspektionspaket können (je nach Regelung des jeweiligen Arbeitgebers) optional hinzugebucht werden.
Nein, die Wahl der Versicherung ist Teil des Einzelleasingvertrags und kann nicht mehr geändert werden, sobald das Dienstrad beim Fahrradhändler abgeholt wurde.
Die Höhe der monatlichen Versicherungsprämie für Ihr Dienstrad richtet sich nach dem Bruttokaufpreis des geleasten Fahrrads. So startet beispielsweise die obligatorische Bikeleasing-Komfort-Versicherung bei 5,90 € netto pro Monat für Diensträder bis 1.500,- €. Detaillierte Informationen zu Versicherungskosten und -leistungen finden Sie in unserem Versicherungshandbuch.
Die Bikeleasing-Komfort-Versicherung umfasst neben der Absicherung bei Diebstahl, Unfallschäden und Vandalismus auch eine Mobilitätsgarantie. Das bedeutet, dass auch der Transport fahruntüchtiger Fahrräder, E-Bikes, Gepäck und Anhängern bis zur nächsten Werkstatt, zum Zielort oder nach Hause mit bis zu 150 € je Versicherungsfall versichert sind. Bei selbstorganisiertem Transport beträgt die Erstattung bis maximal 50 € je Versicherungsfall. Für die Zeit der Reparatur übernimmt die Versicherung zudem für maximal 14 Tage die Kosten für ein Leihrad bis zu einem Tagessatz von 25 Euro (=350 Euro). Insgesamt umfasst die Mobilitätsgarantie damit eine Gesamtleistung von 500 Euro pro Schadensfall.
Generell sind Versicherungsprämien bei Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung in der Umwandlungsrate enthalten bzw. in der Leasingrate berücksichtig, werden also vom Arbeitnehmer finanziert. Ob Ihr Arbeitgeber sich mit einem Zuschuss an den Versicherungskosten beteiligt oder diese sogar komplett übernimmt, wird im Dienstleistungsvertrag geregelt und kann sich dementsprechend von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterscheiden.
Damit der Versicherungsschutz bei Diebstahl greift, müssen Sie Ihr Dienstrad mit einem qualitativ hochwertigen Markenschloss mit dem Rahmen an einem fest verankerten Gegenstand (z.B. Fahrradständer, Laternenmast, Verkehrsschild) anschließen, so dass eine einfache Entwendung nicht möglich ist. Das gilt aber nicht, solange sich das Fahrrad unter Aufsicht oder in einem von allen Seiten um- und verschlossenen Raum befindet, der nicht öffentlich zugänglich ist oder als Gemeinschaftseinstand genutzt wird.
Wird Ihr Dienstrad gestohlen, müssen Sie das zunächst (innerhalb von fünf Tagen) bei der Polizei anzeigen. Dann melden Sie uns den Diebstahl über das Bikeleasing-Portal unter portal.bikeleasing.at. Bitte halten Sie dafür Ihre Bikeleasing-Versicherungs-Card bereit. Wir prüfen dann Ihre Schadens- bzw. Diebstahlmeldung und die von Ihnen eingereichten Unterlagen. Nach der Schadensfreigabe wird Ihr bisheriger Einzelleasingvertrag aufgelöst. Wenn Sie kein neues Bikeleasing-Dienstrad möchten, müssen Sie nichts weiter tun.
Sie möchten weiterhin ein Bikeleasing-Dienstrad fahren? Dann können Sie sich ein neues Fahrrad oder E-Bike als Dienstrad aussuchen und einen neuen Einzelleasingvertrag abschließen, sobald der Versicherungsfall abgeschlossen ist. Bei der Auswahl sind Sie komplett flexibel, sowohl was den Fahrradhändler, das Fahrradmodell und mögliches Zubehör angeht, als auch bei den Versicherungsoptionen.
Für Ihr neues Dienstrad zahlen wir 50% der Leasingraten (ohne Leasingnebenkosten), die Sie bereits für Ihr altes Bikeleasing-Dienstrad gezahlt haben, zum Kaufpreis des neuen dazu, sodass sich der Kaufpreis entsprechend reduziert. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die neue Leasinganfrage innerhalb von zwölf Monaten nach Schadensregulierung stellen und der Brutto-Kaufpreis des neuen Dienstrads mindestens 70% des Kaufpreises des gestohlenen oder zerstörten Fahrrads entspricht.
Nein. Wenn Ihr Bikeleasing-Dienstrad gestohlen oder zerstört wird, können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich ein neues Dienstrad aussuchen möchten. Der bestehende Leasingvertrag wird aufgelöst. Wenn Sie möchten, schließen Sie dann für das neue Fahrrad einen neuen Vertrag ab.
Die Idee klingt gut: Wer sein Dienstrad nicht mehr nutzen kann, weil es gestohlen wurde oder irreparabel beschädigt ist, bekommt einfach ein neues Fahrrad. Je nachdem, wie lange das Leasing bereits läuft, kann das aber zu finanziellen Nachteilen führen, wenn Sie das Rad am Ende der Leasinglaufzeit übernehmen möchten. In den Lohnsteuerrichtlinien wurde geregelt, welcher Sachbezug zum Leasinglaufzeitende steuerpflichtig wird. Dieser ist nach 36 Monaten Leasinglaufzeit 32% des Bruttokaufpreises und bei 48 Monaten Leasinglaufzeit 16% vom Kaufpreis. Wir vom Bikeleasing-Service rechnen dagegen mit einem Restwert von 10% bei 36 Monaten und 5% bei 48 Monaten Laufzeit. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils, der sich aus dieser Differenz ergibt, wird Ihnen im Zuge der Gehaltsabrechnung als Sachbezug abgabenpflichtig abgezogen. Wenn das Fahrrad aufgrund der Neuwertentschädigung nun neuer als 36 Monate ist, ist der angenommene Restwert und damit auch der geldwerte Vorteil höher, so dass auch die Steuerlast steigt. Für Dienstradnutzer ist das Ergebnis dann ein deutlich höherer Eigenanteil an der Versteuerung und damit eine schrumpfende Ersparnis oder sogar finanzieller Aufwand, der höher ist als der ursprüngliche Preis des geleasten Fahrrads bzw. E-Bikes.
Darum haben wir vom Bikeleasing-Service uns bewusst gegen eine solche Neuwertentschädigung entschieden. Neben den steuerlichen Vorteilen, bedeutet das für den Dienstradnutzer auch mehr Flexibilität, weil Fahrradhändler, Fahrradmodell und Zubehör sowie Versicherungsoptionen ganz frei neu gewählt werden können.
Bei Diebstahl oder Totalschaden wird der Einzelleasingvertrag aufgelöst und als Arbeitnehmer können Sie entscheiden, ob Sie einen neuen Vertrag abschließen möchten.
Bei unfall- oder sturzbedingten Schäden am Dienstrad greift die Bikeleasing-Komfort-Versicherung mit Mobilitätsgarantie. Für die Abwicklung des Schadens als Versicherungsfall brauchen wir vor der Reparatur eine Schadensmeldung. Diese können Dienstradnutzer telefonisch unter +43 512 / 219 32 190, per E-Mail: bikeschaden@bikeleasing.at oder über das Bikeleasing-Portal einreichen. Der Schaden kann aber auch über den Bikeleasing-Händler gemeldet werden.
Neben der Absicherung des Schadens umfasst das Versicherungspaket auch eine Mobilitätsgarantie, so dass der Transport fahruntüchtiger Fahrräder, E-Bikes, Gepäck und Anhängern bis zur nächsten Werkstatt, zum Zielort oder nach Hause mit bis zu 150 € je Versicherungsfall versichert ist. Bei selbstorganisiertem Transport beträgt die Erstattung maximal 50 € je Versicherungsfall. Für die Zeit der Reparatur übernimmt die Versicherung zudem für maximal 14 Tage die Kosten für ein Leihrad bis zu einem Tagessatz von 25 Euro (=350 Euro). Insgesamt umfasst die Mobilitätsgarantie damit eine Gesamtleistung von 500 Euro pro Schadensfall.
Die Inspektionen für ihr Bikeleasing-Dienstrad können Dienstradnutzer im Rahmen des Bikeleasing-Inspektionspakets bei jedem registrierten Bikeleasing-Händler durchführen lassen. Dafür erhält der Dienstradnutzer 14 Tage vor dem Beginn des Zeitraums für die Inspektion per E-Mail und Portal einen einmalig nutzbaren Gutschein-Code. Diesen muss er dem Fahrradhändler bei Beauftragung und vor Durchführung der Inspektion mitteilen, damit dieser die Inspektion mit dem Bikeleasing-Service abrechnen kann.
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Wir sehen Vielfalt als Bereicherung und möchten mit unseren Texten alle Menschen ansprechen. Gleichzeitig bemühen wir uns darum, dass unsere Inhalte gut lesbar und barrierefrei sind. Leider haben wir noch keine Sprache gefunden, die beides vereint. Darum verwenden wir in vielen Fällen vorerst noch das generische Maskulinum – gemeint sind immer alle Geschlechter.