Volle Sicherheit: Leasingraten-Erstattung bei Langzeiterkrankung
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Wer mit einer Langzeiterkrankung belastet ist, sollte sich keine unnötigen Sorgen um das Dienstrad-Leasing machen müssen – weder Arbeitnehmer, noch Arbeitgeber. Deswegen gibt es beim Bikeleasing-Service die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV), die allen Beteiligten Ärger und Kosten erspart. In diesem Blogbeitrag gibt die wichtigsten Informationen zum Versicherungsfall „Langzeiterkrankung“.
Keine zusätzlichen Sorgen dank Arbeitgeber-Ausfallversicherung
Tritt der Versicherungsfall ein, dass ein Dienstrad-Nutzer langzeiterkrankt, endet für ihn die Entgeltfortzahlung, wodurch die Entgeltumwandlung nicht mehr möglich ist. Für diesen Fall greift die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) und der Versicherer leistet Entschädigung für vereinbarte Gesamtleasingraten. Doch wie läuft der Versicherungsfall ab? Ganz einfach und in nur wenigen Schritten:
- Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall
- Meldung erfolgt über das Bikeleasing-Portal spätestens 30 Tage nach Ende der Lohnfortzahlung
- Erforderliche Unterlagen: AU-Bescheinigung (ggf. Klinikbescheinigung, Schreiben der Krankenkasse, etc.)
- Nach Abruf der eAU werden die relevanten Daten aus dem eigenen System anhand eines Screenshots, PDF o. ä. übermittelt
- Bearbeitung durch den Bikeleasing-Service
- Versicherungsfall wird angelegt und Vorgangsnummer mitgeteilt
- Upload von weiteren Dokumenten
- Während der Dauer der AU können weitere Bescheinigungen im offenen Versicherungsfall hochgeladen werden
- Meldung der Wiederaufnahme der Tätigkeit
- Das Datum der Wiederaufnahme der Tätigkeit / Datum des Entgeltbezugs wird im offenen Versicherungsfall eingegeben und übermittelt
- Wichtig hierbei ist, dass der Nachweis über den gesamten Zeitraum der AU / des Krankengeldbezugs vorliegt
- Regulierung durch den Versicherer
- Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung beim Versicherer und lässt dem Arbeitgeber nach erfolgter Regulierung die Abrechnung zukommen
- Der Arbeitgeber erhält die entsprechende Entschädigung
Weitere, wichtige Hinweise:
- Der Arbeitnehmer kann sein Dienstrad während der Erkrankung weiterhin nutzen
- Bei Übernahme des Dienstrades darf keine Arbeitsunfähigkeit vorliegen
- Die Entschädigungszahlung erfolgt in einer Summe, nachdem die Wiederaufnahme der Tätigkeit bestätigt wurde
- Veränderungen oder wichtige Hinweise zum Versicherungsfall sollten bitte per E-Mail an agv@bikeleasing.at mitgeteilt werden
Detaillierte Informationen zu unseren Versicherungsleistungen und Servicepaketen sind in unserem Versicherungs- und Servicehandbuch zu finden.
Wir wünschen sichere Fahrt!