Volle Sicherheit: Leasingraten-Erstattung bei Langzeiterkrankung

Blogartikel teilen:

Teilen

Wer mit einer Langzeiterkrankung belastet ist, sollte sich keine unnötigen Sorgen um das Dienstrad-Leasing machen müssen – weder Arbeitnehmer, noch Arbeitgeber. Deswegen gibt es beim Bikeleasing-Service die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV), die allen Beteiligten Ärger und Kosten erspart. In diesem Blogbeitrag gibt die wichtigsten Informationen zum Versicherungsfall „Langzeiterkrankung“.

Keine zusätzlichen Sorgen dank Arbeitgeber-Ausfallversicherung

Tritt der Versicherungsfall ein, dass ein Dienstrad-Nutzer langzeiterkrankt, endet für ihn die Entgeltfortzahlung, wodurch die Entgeltumwandlung nicht mehr möglich ist. Für diesen Fall greift die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) und der Versicherer leistet Entschädigung für vereinbarte Gesamtleasingraten. Doch wie läuft der Versicherungsfall ab? Ganz einfach und in nur wenigen Schritten:

  1. Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall
    • Meldung erfolgt über das Bikeleasing-Portal spätestens 30 Tage nach Ende der Lohnfortzahlung
    • Erforderliche Unterlagen: AU-Bescheinigung (ggf. Klinikbescheinigung, Schreiben der Krankenkasse, etc.)
    • Nach Abruf der eAU werden die relevanten Daten aus dem eigenen System anhand eines Screenshots, PDF o. ä. übermittelt
  2. Bearbeitung durch den Bikeleasing-Service
    • Versicherungsfall wird angelegt und Vorgangsnummer mitgeteilt
  3. Upload von weiteren Dokumenten
    • Während der Dauer der AU können weitere Bescheinigungen im offenen Versicherungsfall hochgeladen werden
  4. Meldung der Wiederaufnahme der Tätigkeit
    • Das Datum der Wiederaufnahme der Tätigkeit / Datum des Entgeltbezugs wird im offenen Versicherungsfall eingegeben und übermittelt
    • Wichtig hierbei ist, dass der Nachweis über den gesamten Zeitraum der AU / des Krankengeldbezugs vorliegt
  5. Regulierung durch den Versicherer
    • Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung beim Versicherer und lässt dem Arbeitgeber nach erfolgter Regulierung die Abrechnung zukommen
    • Der Arbeitgeber erhält die entsprechende Entschädigung

Weitere, wichtige Hinweise:

  • Der Arbeitnehmer kann sein Dienstrad während der Erkrankung weiterhin nutzen
  • Bei Übernahme des Dienstrades darf keine Arbeitsunfähigkeit vorliegen
  • Die Entschädigungszahlung erfolgt in einer Summe, nachdem die Wiederaufnahme der Tätigkeit bestätigt wurde
  • Veränderungen oder wichtige Hinweise zum Versicherungsfall sollten bitte per E-Mail an agv@bikeleasing.at mitgeteilt werden

Detaillierte Informationen zu unseren Versicherungsleistungen und Servicepaketen sind in unserem Versicherungs- und Servicehandbuch zu finden.

Wir wünschen sichere Fahrt!

Diese Themen könnten Dich auch interessieren