
Volle Sicherheit: Leasingraten-Erstattung bei Langzeiterkrankung
Blogartikel teilen:
Wer mit einer Langzeiterkrankung belastet ist – ob als Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber:in – sollte sich keine unnötigen Sorgen um das Dienstrad-Leasing machen müssen. Eine längere Krankheit bedeutet oft genug Stress und finanzielle Unsicherheit. Umso beruhigender ist es, wenn das Dienstrad auch in dieser Zeit bleibt, wo es hingehört und niemand auf den Leasingraten sitzen bleibt.
Genau dafür gibt es beim Bikeleasing-Service die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV), die im Ernstfall greift und alle Beteiligten entlastet. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Versicherungsfall „Langzeiterkrankung“ und zeigen, warum weder das Unternehmen noch erkrankte Personen ein Risiko tragen.
Was ist die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV)?
Die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung (oft kurz AGAV genannt) ist eine spezielle Versicherung für Arbeitgeber:innen, die im Bikeleasing-Paket bereits enthalten ist. Sie schützt Unternehmen vor finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit einem geleasten Dienstrad, wenn eine beschäftigte Person unerwartet ausfällt – zum Beispiel durch Langzeiterkrankung, Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Todesfall, Elternkarenz oder Erwerbsunfähigkeit. Die Arbeitgeberversicherung übernimmt in solchen Fällen entweder die offenen Leasingraten oder ermöglicht eine unkomplizierte Vertragsauflösung. Für das Unternehmen entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.
Ein zentraler Vorteil: sofortiger Schutz ohne Wartezeit
Bei der Arbeitgeber-Ausfallversicherung des Bikeleasing-Service gibt es keine Wartezeiten und keine Ausschlussklauseln für Vorerkrankungen – der Schutz greift vom ersten Tag der Dienstrad-Überlassung. Die monatliche Versicherungsprämie ist bereits in der Leasingrate eingerechnet, sodass für das Unternehmen kein Mehraufwand entsteht.
Was passiert mit dem Dienstrad bei längerer Krankheit?
Wird eine beschäftigte Person langfristig krank, also arbeitsunfähig, bleibt das Dienstrad in der Nutzung – eine Rückgabe ist nicht erforderlich. Der Leasingvertrag läuft regulär weiter. Wichtig ist jedoch: Sobald die Lohnfortzahlung endet, muss der Versicherungsfall im Bikeleasing-Portal gemeldet werden, damit die Arbeitgeber-Ausfallversicherung greift.
Darf das Rad im Krankenstand weiter benutzt werden?
Ja, auch während einer längeren Erkrankung darf das Dienstrad weiterhin privat genutzt werden. Es gibt keine Klausel, die die private Nutzung des Fahrrads während des Krankenstands untersagt. Im Gegenteil – falls es der Gesundheitszustand zulässt, kann Bewegung sogar zur Erholung oder zumindest zum seelischen Ausgleich beitragen. Selbstverständlich sollte die Nutzung im Einklang mit der Genesung stehen und im Rahmen der ärztlichen Empfehlungen bleiben. Die Bikeleasing-Komfort-Versicherung bleibt ebenfalls aktiv und der volle Schutz (etwa bei Diebstahl, Unfall oder Vandalismus) gilt selbstverständlich auch in dieser Zeit. Für Arbeitnehmer:innen kann es sogar beruhigend sein, zu wissen, dass das Dienstrad verfügbar ist – sei es für Erledigungen, als Teil der Mobilität oder einfach als Motivation, bald wieder in den Sattel zu steigen.
Einzige Einschränkung: Wenn am Ende der Leasinglaufzeit die Übernahme des Rads geplant ist, darf zum Zeitpunkt der Kaufabwicklung keine Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Dies ist aus rechtlich-formalen Gründen erforderlich.
Wer zahlt die Leasingrate bei längerer Erkrankung?
Bei Langzeiterkrankungen übernimmt die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung die Zahlung der Leasingraten. Doch wie funktioniert das genau? Zunächst ist wichtig zu wissen: Nach sechs Wochen Krankheit endet die Lohnfortzahlung durch das Unternehmen, und Arbeitnehmer:innen erhalten stattdessen Krankengeld von der Krankenkasse. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Entgeltumwandlung aus dem Gehalt nicht mehr möglich. Normalerweise müsste das Unternehmen nun dennoch die Leasingrate an die Leasinggesellschaft weiterzahlen, ohne sie wie üblich vom Bruttogehalt der Mitarbeiter:innen einbehalten zu können. Hier greift die Arbeitgeberversicherung: Die Versicherung übernimmt die vereinbarten Leasingraten für die Dauer der Erkrankung rückwirkend und entlastet damit das Unternehmen finanziell. Für Arbeitnehmer:innen entstehen in dieser Phase keine Kosten und auch Arbeitgeber:innen bleiben nicht auf den Zahlungen sitzen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Frau Müller hat über ihr Unternehmen ein E-Bike geleast. Nach einem Unfall fällt sie mehrere Monate aus. Die ersten sechs Wochen erhält sie Lohnfortzahlung, danach Krankengeld von der Krankenkasse. Was passiert nun mit ihrer Leasingrate? Dank der AGAV muss Frau Müller sich keine Sorgen machen: Das Rad bleibt bei ihr, die Leasingraten werden übernommen. Ihr Unternehmen meldet den Versicherungsfall, die Versicherung übernimmt rückwirkend die ausstehenden Leasingraten – schnell, digital und unkompliziert. Sobald Frau Müller wieder arbeitsfähig ist, läuft die Gehaltsumwandlung wie zuvor weiter. Ihr Dienstrad begleitet sie – auch in der Genesung.
Wie funktioniert die Erstattung der Leasingraten bei längerer Krankheit?
Für die reibungslose Erstattung der Leasingraten sind vier einfache Schritte nötig:
1. Meldung des Versicherungsfalls
Das Unternehmen meldet den Krankheitsfall innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Lohnfortzahlung über das Bikeleasing-Portal. Benötigt wird hierfür eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU/Krankschreibung) bzw. bei längerer Dauer ggf. weitere Nachweise wie Klinik- oder Krankenkassenbescheinigungen. Diese Dokumente können digital (z.B. als PDF oder Screenshot) über das Bikeleasing-Portal eingereicht werden.
2. Nachweis während der Krankheit
Solange die beschäftigte Person krankgeschrieben ist, können weitere AU-Bescheinigungen laufend im offenen Versicherungsfall im Bikeleasing-Portal hochgeladen werden. Damit wird sichergestellt, dass der komplette Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit lückenlos dokumentiert ist.
3. Meldung der Genesung
Sobald die Arbeitstätigkeit wieder aufgenommen ist, teilt uns das Unternehmen das Datum der Wiederaufnahme der Arbeit im Portal mit. Wichtig ist, dass wirklich für den gesamten Krankheitszeitraum Nachweise vorliegen – insbesondere der Zeitraum des Krankengeldbezugs muss lückenlos belegt sein.
4. Erstattung der Leasingraten
Jetzt wird abgerechnet: Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung durch die Versicherung. Nach Prüfung erstattet diese dem Unternehmen sämtliche ausgefallenen Leasingraten in einer Summe – in voller Höhe und rückwirkend. Am Ende trägt also die Versicherung die Kosten. Arbeitgeber:innen haben kein finanzielles Risiko und Arbeitnehmer:innen müssen sich nicht an den Raten beteiligen.
Wenn Krankheit bremst, bleibt das Dienstrad in Fahrt!
Dank der Arbeitgeber-Ausfallversicherung des Bikeleasing-Service müssen sich weder das Unternehmen noch die Arbeitnehmer:innen Sorgen um das Dienstrad-Leasing bei längerer Krankheit machen. Krank sein ist schon Belastung genug – um Dein Dienstrad und die Leasingraten kümmern wir uns. Beide Seiten können sich voll auf Genesung bzw. betriebliche Abläufe konzentrieren, während die Versicherung finanzielle Ausfälle abfedert.
Noch Fragen zur Arbeitgeber-Ausfallversicherung? Unser Team hilft Dir gerne weiter – telefonisch unter +43 512 / 219 32 - 195 oder per E-Mail an [email protected]
Weitere Details zu allen Versicherungsleistungen und Servicepaketen findest Du in unserem Versicherungs- und Servicehandbuch. In diesem Sinne: Bleib gesund – und solltest Du doch einmal länger ausfallen, bleib mobil und abgesichert. Wir wünschen weiterhin gute Fahrt!