Bikeleasing im öffentlichen Dienst

Österreichs Gemeinden, Länder und der Bund: Hier beantworten wir die Frage, wie auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom Dienstrad-Modell profitieren können. 

Bikeleasing-Vorteile auch im öffentlichen Dienst nutzen?

Dienstrad-Leasing mit dem Bikeleasing-Service wird immer beliebter, weil es sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber attraktive Vorteile bietet. Für den öffentlichen Dienst gibt es dabei bisher noch keine einheitlichen Regelungen. Vorarlberg und Oberösterreich haben jedoch schon Voraussetzungen geschaffen, um den Weg für das Dienstrad-Modell im öffentlichen Dienst zu ebnen. Dank neuer Verordnungen können in diesen Regionen nun auch Landes- und Gemeindebedienstete unter bestimmten Bedingungen vom Dienstrad-Modell profitieren. Diese Maßnahmen setzen neue Maßstäbe und bieten Vorbildcharakter für weitere Bundesländer, in denen der öffentliche Dienst bisher größtenteils noch ausgeschlossen ist.

Bis zu 39 Prozent Ersparnis

Dank Gehaltsumwandlung und Steuervorteilen haben Arbeitnehmer eine Ersparnis bis zu 39 Prozent gegenüber dem Direktkauf.

Gesund unterwegs

Durch mehr Bewegung tun Ihre Mitarbeiter aktiv etwas für ihre Gesundheit und bleiben fit.

Attraktiver Arbeitgeber

Unternehmen nutzen das Angebot, um ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern – ganz ohne Risiko, mit minimalem Aufwand und maximalem Nutzen für ihre Mitarbeiter.

100 % private Nutzung

Das Dienstrad nicht nur für den Arbeitsweg nutzen – auch privat sind Ihre Mitarbeiter damit flexibel und nachhaltig unterwegs.

Voraussetzungen für Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst

(Vorarlberg und Oberösterreich)

Herausforderungen beim Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst

Um die Nutzung von Diensträdern im öffentlichen Dienst zu ermöglichen, wurden klare Voraussetzungen definiert: Das Fahrrad wird dabei über eine Gehaltsumwandlung finanziert, wobei die Leasingrate bis zu 10 % des Bruttolohnes betragen kann. Wichtig dabei: Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus überkollektivvertraglichen Bezügen. Ein großer Vorteil ist, dass auch bei 100 % privater Nutzung keine Anrechnung nach der Sachbezugswerteverordnung fällig wird – das Rad kann also problemlos für Arbeit und Freizeit genutzt werden.

Vorreiter beim Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst

In einigen Bereichen können Bedienstete des öffentlichen Dienstes schon jetzt von den Vorteilen des Dienstrad-Leasings per Gehaltsumwandlung profitieren.

 

Vorarlberg

Eine Pionierrolle nimmt hier Vorarlberg ein. Bereits im Oktober 2023 wurde durch eine Verordnung der Landesregierung die Nutzung von Diensträdern für Landes- und Gemeindebedienstete ermöglicht, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Regelung wurde durch eine weitere Verordnung vom 26. Juli 2024 weiter präzisiert und angepasst.

Die entsprechende Dienstrechtsnovelle hat den Weg zum Firmenrad per Gehaltsumwandlung für Landes- und Gemeindebedienstete in Vorarlberg freigemacht. Seit Juli 2024 dürfen somit Diensträder sowohl privat als auch dienstlich genutzt werden. Die genauen Rahmenbedingungen dafür sind klar definiert: Für die private Nutzung wird ein monatlicher Aufwandsbeitrag von maximal 10 % des Gehalts erhoben.

Oberösterreich

Seit September 2024 ermöglicht auch Oberösterreich Dienstrad-Leasing für den öffentlichen Dienst und treibt damit die Mobilitätswende weiter voran. Die neue Regelung im Dienstrecht erlaubt es nun auch Landes- und Gemeindebediensteten sowie Landeslehrkräften, Fahrräder und E-Bikes per Gehaltsumwandlung zu leasen.

Diese Verankerung des Dienstrad-Modells im Landes- und Gemeinde-Dienstrecht macht Oberösterreich zum Vorreiter und könnte zusammen mit Vorarlberg als Vorbild für andere Bundesländer dienen. So setzt man auch hier auf eine zukunftsorientierte, umweltfreundliche Mobilität im öffentlichen Dienst.

Pro Bikeleasing im öffentlichen Dienst

Mit dem Angebot Diensträder per Gehaltsumwandlung zu leasen, fördern Arbeitgeber gesunde und nachhaltige Mitarbeiter-Mobilität. Wir finden, die Vorteile des Dienstrad-Leasings sollten auch allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst zur Verfügung stehen. 

Wir begrüßen es daher sehr, dass das Dienstrad-Modell in zwei Bundesländern schon umgesetzt werden kann, und werden Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, wenn es neue Entwicklungen dazu gibt. Wir freuen uns darauf, unseren Service auch in diesem Bereich anzubieten und stehen Ihnen für detaillierte Informationen gerne zur Verfügung. 

Frau auf Lastenrad in Wien

Jobrad = Dienstrad = Bikeleasing!

Die Begriffe Dienstrad, Jobrad und Firmenradl stehen synonym für Fahrräder, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerlich begünstigt bereitstellen, sei es bar gekauft oder über Gehaltsumwandlung (§4b Sachbezugswerteverordnung) wie beim Bikeleasing-Service. In Verordnungen wie dem Landesgesetzblatt Vorarlbergs wird Jobrad-Modell oft als Begriff für das Leasing-Modell im Allgemeinen genutzt. Es bezeichnet dann nicht einen bestimmten Anbieter, sondern das Dienstrad-Leasing als Konzept – wie bei uns das Dienstrad-Modell des Bikeleasing-Service.

Sie und Ihr Team – bei uns bestens abgesichert

Bei jedem Dienstrad mit dabei

Arbeitgeber

Erstattung oder Rücknahme des Dienstrads bei Krankheit oder Ausfällen in Ihrem Team.

Mehr zur Arbeitgeber-Ausfallversicherung


Arbeitnehmer

Rundum abgesichert bei Diebstahl und Schäden am Dienstrad.

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Diese Firmen fahren schon auf Bikeleasing ab

Diese und viele andere: Über 4.000 Unternehmen mit mehr als 240.000 Mitarbeitern in Österreich nutzen bereits den Bikeleasing-Service.

FAQ Bikeleasing im öffentlichen Dienst

Ihre Frage war noch nicht dabei? Hier finden Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen ➝

Sie haben noch Fragen zum Bikeleasing im öffentlichen Dienst?

Kontakt

Dein Ansprechpartner: Michael Schwarz

Gemeindebeauftragter

E-Mail: gemeinden@bikeleasing.at

Telefon: +43 512 2193 2 – 111

Hotline Mo-Fr 09:00-17:00 Uhr +43 512 / 219 32 – 100

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