Bikeleasing in Schutzfrist & Karenz: Was passiert mit dem Dienstrad?

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Karenz oder Schutzfrist– und was passiert mit dem Dienstrad? Wenn Arbeitnehmer in Elternkarenz oder Schutzfrist gehen, ändert sich ihre Einkommenssituation. Das betrifft auch die Entgeltumwandlung für das Dienstrad-Leasing. Arbeitgeber müssen jedoch keine finanziellen Nachteile befürchten: Mit der Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) des Bikeleasing-Service gibt es zwei einfache Lösungen. In diesem Blogbeitrag gibt es die wichtigsten Informationen zum Versicherungsfall „Bikeleasing in Elternkarenz & Mutterschutzfrist“.

Familienglück: Bikeleasing bei Schwangerschaft und Schutzfrist

Wenn die Familie wächst, ist die Freude bei allen Beteiligten groß – doch mit Schwangerschaft, Mutterschutzfrist und Karenz gehen oft organisatorische Fragen einher. Was passiert mit dem Bikeleasing-Dienstrad in Elternkarenz, wenn die Entgeltumwandlung während dieser Zeit nicht mehr möglich ist?

Dank der Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) bleiben in dieser Situation weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer auf den Leasingkosten sitzen. Bei Mutterschutz und Elternzeit stehen zwei Varianten zur Wahl:
 

  • Leasingraten-Erstattung: Der Bikeleasing-Service erstattet dem Arbeitgeber die gezahlten Raten
  • Dienstrad-Rückgabe: Das Fahrrad kann vorzeitig zurückgegeben werden
     

Variante 1: Leasingraten-Erstattung – Dienstrad behalten!

In diesem Fall übernimmt der Versicherer die Leasingraten – der Arbeitgeber erhält die gezahlten Leasingraten zurück, während das Dienstrad beim Arbeitnehmer bleibt.

So funktioniert’s:

1. Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall

Die Meldung erfolgt über das Bikeleasing-Portal vor Beginn der Karenz oder der Schutzfrist Erforderliche Unterlagen:
 

  • Nachweis über den Schutzfristbeginn oder Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
  • Falls bereits vorhanden: Antrag auf Karenz (die endgültige Elternkarenzbescheinigung kann nach der Geburt des Kindes nachgereicht werden)

2. Ende der Karenz / Ablauf des Anspruches

Der Versicherungsfall bleibt bis zum angegebenen Ende der Elternkarenz oder bis zum Ablauf des Anspruchs (max. 18 Monate) offen. Falls die Tätigkeit vorzeitig wieder aufgenommen wird, bitten wir um eine entsprechende Veränderungsmitteilung.

3. Regulierung durch den Versicherer

Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung beim Versicherer und stellt dem Arbeitgeber nach Abschluss die Abrechnung bereit. Der Arbeitgeber erhält die Erstattung der Leasingraten.

Voraussetzungen einer Erstattung der Leasingraten
 

  • Die Gesamtleasingraten werden nach beendeter Karenz oder nach Ablauf des Anspruchs (max. 18 Monate) in einer Summe erstattet
  • Der Versicherungsfall muss vor Beginn der Schutzfrist oder vor Antritt der Karenz gemeldet werden
  • Der Arbeitnehmer kann sein Dienstrad während der Karenz oder der Schutzfrist weiterhin nutzen

Variante 2: Dienstrad-Rückgabe - sorgenfrei aussteigen!

Falls das Dienstrad nicht weiter genutzt werden soll, gibt es die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückgabe.

So funktioniert’s:

1. Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall
Die Meldung erfolgt über das Bikeleasing-Portal vor Beginn der Karenz oder der Mutterschutzfrist. Erforderliche Unterlagen:
 

  • Nachweis über den Schutzfristbeginn oder Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
  • Falls bereits vorhanden: Antrag auf Karenz (die endgültige Elternkarenzbescheinigung kann nach der Geburt des Kindes nachgereicht werden)
     

2. Versand der Rücknahmebestätigung

Der Bikeleasing-Service verschickt per E-Mail die Rücknahmebestätigung an den Dienstrad-Nutzer und Fachhändler. Der Arbeitgeber wird ebenfalls per E-Mail über die Rückgabe in Kenntnis gesetzt.

3. Terminvereinbarung

Der Dienstrad-Nutzer und der Fachhändler vereinbaren einen Termin. Falls die Rückgabe beim ursprünglichen Händler nicht möglich ist, kann das Fahrrad auch nach eigener Absprache bei einem anderen Bikeleasing-Partnerhändler zurückgegeben werden. Eine Auswahl der Fachhändler findest Du unter: bikeleasing.at/haendler-finden.

4. Rückgabe des Dienstrads

Das Dienstrad muss zum vereinbarten Termin in einem ordnungsgemäßen und vollständigen Zustand (inkl. mitgeleastem Zubehör) zurückgegeben werden.

5. Rücknahmebestätigung an den Bikeleasing-Service

Der Fachhändler übermittelt die unterschriebene Rücknahmebestätigung über das Bikeleasing-Portal

6. Regulierung durch den Versicherer

Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung beim Versicherer und lässt dem Arbeitgeber nach erfolgter Regulierung eine Information zum vorzeitigen Vertragsende zukommen. Der Bikeleasing-Service übernimmt die weitere Abwicklung mit dem Fahrradhändler.

Voraussetzungen einer Dienstrad-Rückgabe
 

  • Der Leasingvertrag kann erst nach erfolgter Radrückgabe beim Fachhändler vorzeitig beendet werden
  • Die Meldung des Versicherungsfalls muss vor Beginn der Schutzfrist oder vor Antritt der Karenz erfolgen

 

Sonderfall: Papamonat nicht mitversichert

Wichtig zu wissen: Der Papamonat kann nicht über die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) abgedeckt werden. Das bedeutet, dass für diesen Zeitraum keine Erstattung der Leasingraten oder eine vorzeitige Dienstrad-Rückgabe über die Versicherung möglich ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten dies bei der Planung berücksichtigen. 

Gut abgesichert – nicht nur bei Karenz und Mutterschutzfrist

Nicht nur während der Karenz oder in der Mutterschutzfrist springt die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) ein: Auch bei längeren Krankheitsphasen, Kündigung oder anderen unvorhergesehenen Ausfällen sorgt sie dafür, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer auf den Leasingkosten sitzen bleiben. Wie das konkret aussieht, erfährst Du in unserem Blogbeitrag zur Sicherheit bei Kündigung, einvernehmlicher Auflösung, Erwerbsunfähigkeit & Todesfällen. 

Maximale Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Egal ob Leasingraten-Erstattung oder Dienstrad-Rückgabe – der Bikeleasing-Service bietet faire und unkomplizierte Lösungen, damit Bikeleasing auch während Schutzfrist und Karenz sorgenfrei bleibt. Detaillierte Informationen zu unseren Versicherungsleistungen und Servicepaketen findest Du in unserem Versicherungs- und Servicehandbuch

Wir wünschen eine gute Fahrt – und alles Gute für den Familienzuwachs!

Noch mehr Infos gefällig? Erfahre in unseren Blogposts, worin sich die Wörter Dienstrad und Jobrad unterscheiden oder was am Ende der Leasinglaufzeit mit dem Dienstrad passiert. 

 

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