Manchmal kommt es anders: Eine Grundidee des Dienstrad-Leasings ist es, qualifizierte Mitarbeiter mit einem attraktiven Benefit zu begeistern und so an Unternehmen zu binden. Doch nicht immer bleibt das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Leasinglaufzeit bestehen. Ob Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall: Wenn Mitarbeiter, die das Dienstrad-Angebot nutzen, das Unternehmen während der Leasinglaufzeit verlassen, greift die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung. Für Arbeitgeber besteht dadurch für den Fall der Fälle kein finanzielles Risiko.
#Versicherung
Wir bieten vollumfänglichen Versicherungsschutz und drücken die Daumen, dass er nie gebraucht wird. Hier informieren wir darüber, was zu tun ist, wenn es doch mal geknallt haben sollte.
Wer mit einer Langzeiterkrankung belastet ist, sollte sich keine unnötigen Sorgen um das Dienstrad-Leasing machen müssen – weder Arbeitnehmer, noch Arbeitgeber. Deswegen gibt es beim Bikeleasing-Service die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV), die allen Beteiligten Ärger und Kosten erspart. In diesem Blogbeitrag gibt die wichtigsten Informationen zum Versicherungsfall „Langzeiterkrankung“.
Volle Sicherheit: Leasingraten-Erstattung oder Dienstrad-Rückgabe bei Elternkarenz & Mutterschutz
Wenn Arbeitnehmer in Mutterschutz oder Elternzeit gehen, hat dies Auswirkungen auf die Entgeltumwandlung. Arbeitgeber müssen dennoch keine Kosten fürchten, denn die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung bietet hierfür gleich zwei Lösungen.
Immer mehr Arbeitgeber entdecken das Dienstrad als modernes Mobilitätskonzept und attraktiven Benefit für ihre Mitarbeiter. Fittere, zufriedenere Arbeitnehmer, die seltener krank sind, sowie steuerliche Vorteile und positive Effekte für Umwelt und Natur machen Bikeleasing zum Erfolgsmodell.