

Dienstrad-Übernahme oder Rückgabe?
Was tun bei Leasingende, Kündigung & Co.?
Dienstrad-Optionen nach 3 bzw. 4 Jahren
So funktionieren Übernahme & Rückgabe
Besonderheiten bei Kündigung
Folgeleasing: neues Dienstrad, gleiche Vorteile
Dienstrad-Leasing: Was tun, wenn die letzte Rate gezahlt ist?
Dienstradfahren ist gesund, klimafreundlich und dank Gehaltsumwandlung eine sehr günstige Art der Mobilität. Mit dem Bikeleasing-Service ist der Weg zum eigenen Dienstrad ganz einfach, aber was passiert am Ende der Leasinglaufzeit? Hier erfahren Sie, welche Optionen Sie zum Vertragsende haben und warum sich ein Folgeleasing lohnt.
Wissenswertes zur Übernahme
Wissenswertes zur Dienstrad-Rückgabe
Vorzeitiges Leasingende
Leasingende bei Kündigung & Co.
Das Dienstrad-Leasing ist auf eine Leasingdauer von drei oder vier Jahren ausgelegt. Eine vorzeitige Beendigung des Leasings ist generell nicht vorgesehen. Doch auch wir wissen, dass nicht immer alles läuft wie geplant. Darum ist unsere Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung bei jedem Leasing automatisch dabei. Sie greift unter anderem, wenn das Arbeitsverhältnis nicht bis zum Ende der vereinbarten Leasinglaufzeit bestehen bleibt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Kündigung, Erwerbsunfähigkeit, Aufhebung, Todesfall.
Ablöseangebot während des laufenden Leasings
Wenn Sie ein Dienstrad nutzen und Ihr Unternehmen vor Ende der regulären Leasinglaufzeit verlassen, können Sie das Fahrrad aus dem laufenden Vertrag herauskaufen. Die Höhe des Ablöseangebots, das Sie in diesem Fall über unser Portal bei der Leasinggesellschaft anfordern können, ergibt sich dabei nicht nur aus dem Restwert des Fahrrads, sondern auch aus den Raten der Restlaufzeit und den dazugehörigen Leasingnebenkosten, wie z.B. Versicherungen. Je nachdem, wie lange das Leasing bereits gelaufen ist, unterscheidet sich diese Ablösesumme vom Übernahmeangebot am Ende der Leasinglaufzeit und ist besonders bei einer langen Restlaufzeit deutlich weniger attraktiv.