Simplon und Cinelli Rennräder beim Radhändler
Simplon und Cinelli Rennräder beim Radhändler

Dienstrad-Übernahme oder Rückgabe?

Was tun bei Leasingende, Kündigung & Co.?

  • Dienstrad-Optionen nach 3 bzw. 4 Jahren

  • So funktionieren Übernahme & Rückgabe

  • Besonderheiten bei Kündigung, Elternkarenz & Arbeitgeberwechsel 

  • Folgeleasing: neues Dienstrad, gleiche Vorteile

Dienstrad-Leasing: Was tun, wenn die letzte Leasingrate gezahlt ist?

Dienstradfahren ist gesund, klimafreundlich und dank Gehaltsumwandlung eine sehr günstige Art der Mobilität. Mit dem Bikeleasing-Service ist der Weg zum eigenen Dienstrad ganz einfach, aber was passiert am Ende der Leasinglaufzeit? 

Hier erfahren Sie, welche Optionen Sie zum Vertragsende haben, wie der Ablauf bei Übernahme und Rückgabe ist und welche Möglichkeiten Sie in besonderen Situationen wie Kündigung, Arbeitgeberwechsel oder Elternkarenz haben. 

Basiswissen Leasingende  

In Österreich ist die übliche Laufzeit beim Dienstrad-Leasing entweder 36 Monate (drei Jahre) oder 48 Monate (vier Jahre). Danach läuft der Leasingvertrag automatisch aus. In der Regel melden wir uns etwa zwölf Wochen vorher per E-Mail, um Sie dazu aufzufordern Ihr Dienstrad zum Ende des Überlassungszeitraums zurückzugeben. In diesem Schreiben informieren wir Sie als Arbeitnehmer voraussichtlich auch über die Möglichkeit, das Dienstrad zu erwerben und machen Ihnen ein entsprechendes Übernahmeangebot.
 

Ihre Optionen am Leasingende: Übernahme oder Rückgabe 

Am Ende Ihrer Leasinglaufzeit haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie geben Ihr Dienstrad zurück oder übernehmen es zu attraktiven Konditionen. Entscheiden Sie sich für eine Übernahme, setzt sich der Übernahmepreis zusammen aus: 

  • dem Restwert des Fahrrads oder E-Bikes aus Ihrem Leasingvertrag
  • einem einmaligen Sachbezug, der über Ihren Arbeitgeber am Ende der Laufzeit beim Lohn berücksichtigt wird

Oder haben Sie schon mal darüber nachgedacht, ein weiteres Dienstrad zu leasen?

Eine Frau mit Fahrradhelm lehnt auf einem Fahrrad vor einem modernen Gebäude in einer Stadt. Die Aufnahme zeigt sonniges Wetter und urbanes Umfeld.

Übernahme nach 3 Jahren oder 4 Jahren Leasinglaufzeit

In den vergangenen Jahren ist das Dienstrad Ihr treuer Begleiter geworden und Sie möchten es auch weiterhin fahren? Die Übernahme ist ganz einfach:

Anmeldung im Bikeleasing-Portal

Melden Sie sich mit Ihrer persönlichen Bikeleasing-Nutzer-ID im Bikeleasing-Portal an und wählen Sie das Profil „Arbeitnehmer“.

Auswahl der Vertragsoptionen

Klicken Sie auf der Startseite den auslaufenden Vertrag an und wählen Sie unter „Entscheidung Leasingende“ die „Radübernahmeentscheidung Leasingende“.

Kaufangebot, Adresse und SEPA-Mandat

Wenn wir Ihnen ein Kaufangebot für Ihr Dienstrad gesendet haben und Sie das Angebot annehmen möchten, geben Sie Ihre Adresse für die Rechnungsstellung ein und füllen Sie das SEPA-Formular aus, damit wir den Übernahmepreis gemäß Angebot einziehen können.

Fertig!

Haben Sie diese Schritte erledigt, können Sie Ihr Dienstrad nach der Leasinglaufzeit einfach weiter nutzen. Der Übernahmepreis (inkl. USt.) wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Wissenswertes zur Übernahme

Restwert = Übernahmepreis?

Restwert und Übernahmepreis sind beim Dienstrad-Leasing nicht dasselbe.

Denn während das Finanzamt nach der Leasinglaufzeit von drei Jahren einen Restwert von 32 % und nach vier Jahren einen Restwert von 16 % des Bruttokaufpreises ansetzt, bieten wir Ihnen das Dienstrad in der Regel zu einem günstigeren Übernahmepreis an: Nach drei Jahren für 10 % und nach vier Jahren für 5 %.

Wichtig zu wissen: Der Übernahmepreis ist aber noch nicht die finale Schlussrate. Denn das Finanzamt möchte eine Versteuerung der Differenz zwischen dem behördlichen Restwert und unserem Übernahmepreis. In unserem Blog veranschaulichen wir dies anhand einer Beispielrechnung.

Versteuerung bei Übernahme 

Beim Bikeleasing-Service können Sie Ihr Dienstrad in der Regel also für einen Übernahmepreis behalten, der deutlich unter dem Restwert liegt, den die Finanzbehörden annehmen.

Die Differenz zwischen diesem Restwert und dem tatsächlichen Übernahmepreis gilt als geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss – die genaue Höhe hängt dabei von Ihrer individuellen Lohnsteuerstufe ab.

Ein verbindliches Kaufangebot erstellen wir erst kurz vor Ablauf der Leasingzeit, da sich im Laufe der Leasingzeit wichtige Berechnungsgrundlagen wie die Lohnsteuerstufe ändern können.

Bye bye, Dienstrad: So funktioniert die Rückgabe

Wenn Sie Ihr Dienstrad nach der Leasinglaufzeit nicht behalten möchten – sei es, weil sich Ihr Bedarf verändert hat oder Sie in Zukunft lieber ein neueres Modell fahren möchten – gehen Sie für die Rückgabe wie folgt vor:

Anmeldung im Bikeleasing-Portal

Melden Sie sich mit Ihrer persönlichen Bikeleasing-Nutzer-ID im Bikeleasing-Portal an und wählen Sie das Profil „Arbeitnehmer“.

Auswahl der Vertragsoptionen

Klicken Sie auf der Startseite den auslaufenden Vertrag an und wählen Sie unter „Entscheidung Leasingende“ die „Radübernahmeentscheidung Leasingende“.

Rückgabeprozess

Wenn Sie die Übernahme ablehnen, bekommen Sie eine Rückgabebestätigung und geben Ihr Rad inklusive mitgeleastem Zubehör beim Bikeleasing-Partnerhändler ab.

Darf das Dienstrad bei der Rückgabe Gebrauchsspuren aufweisen?

Das Dienstrad muss sich bei der Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Vorhandene Mängel oder Schäden melden Sie bitte bis zum Ende der Leasinglaufzeit über unser Portal an den Bikeleasing-Service. Normale Gebrauchsspuren sind bei der Rückgabe kein Problem – schließlich handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand. 

Wissenswertes zur Dienstrad-Rückgabe

Radhändler mit Kundin und Kunde
Wo gebe ich mein Dienstrad zurück?

Partnerhändler vor Ort 

In der Regel geben Sie Ihr Dienstrad bei dem Bikeleasing-Partnerhändler ab, bei dem Sie es am Anfang des Leasings abgeholt haben. Dafür erhalten Sie von uns per E-Mail eine Rückgabebestätigung, sobald Sie das Übernahmeangebot abgelehnt haben.

Damit die Rückgabe für Sie so unkompliziert wie möglich verläuft, vereinbaren Sie bitte einen Termin direkt mit dem Händler. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten. Vor Ort prüft der Händler dann den Zustand Ihres Dienstrads und hält diesen schriftlich fest. Sollten Sie umgezogen oder der ursprüngliche Händler nicht mehr verfügbar sein, unterstützt Sie unser Kundenservice dabei, eine passende Rückgabemöglichkeit zu finden – oder Sie suchen ganz einfach selbst einen Händler über unsere Händlersuche.

Onlinehandel

Diensträder aus dem Onlinehandel lassen wir von einem Logistikpartner bei Ihnen abholen. Ein Versandlabel für die Abholung erhalten Sie von uns, für einen geeigneten Versandkarton müssen Sie sorgen. Aus diesem Grund empfehlen wir, den Karton, in dem das Dienstrad geliefert wurde, bis zum Leasingende aufzubewahren. 

Händler und Kunde im Radgeschäft
Worauf muss ich bei der Rückgabe achten?

Gebrauchsspuren sind ok 

Wir freuen uns, wenn Ihr Dienstrad regelmäßig genutzt wird. Darum muss es nach der Leasinglaufzeit nicht aussehen wie neu – Kratzer im Lack und übliche Gebrauchsspuren sind bei der Rückgabe kein Problem.  

Haftung für den Zustand des Dienstrads 

Hat es allerdings größere Schäden, ist das Kriterium “ordnungsgemäßer und betriebssicherer Zustand” nicht erfüllt. Die Kosten für notwendige Reparaturen tragen dann Sie als Arbeitnehmer – es sei denn, es handelt sich bei den Schäden um Versicherungsfälle. 

Zubehörteile 

Wichtig für die Rückgabe ist außerdem, dass alle mitgeleasten Zubehörteile vorhanden sind – aber auch nur diese: Nachträglich gekauftes Zubehör kann bei der Rückgabe nicht mit abgegeben werden.

Gut zu wissen: zweites Leben für Dienstrad-Rückläufer

Was passiert nach der Rückgabe mit Leasingrückläufern?  

Wenn Sie das Übernahmeangebot nicht annehmen, haben zunächst auch Ihr Bikeleasing-Partnerhändler und Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, das Fahrrad zu übernehmen. 

Für Leasingrückläufer, die nicht übernommen werden, haben wir eine nachhaltige Lösung entwickelt: Unter dem Motto „Gute Räder fahren weiter” werden gebrauchte Diensträder bei unserem Tochterunternehmen Bike2future professionell aufbereitet und erhalten so ein zweites Leben als Premium-Gebrauchträder. 

Vorzeitiges Leasingende

Leasingende bei Kündigung & Co.

Das Dienstrad-Leasing ist auf eine Leasingdauer von drei oder vier Jahren ausgelegt. Eine vorzeitige Beendigung des Leasings ist generell nicht vorgesehen. Doch auch wir wissen, dass nicht immer alles läuft wie geplant. Darum ist unsere Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung bei jedem Leasing automatisch dabei. Sie greift unter anderem, wenn das Arbeitsverhältnis nicht bis zum Ende der vereinbarten Leasinglaufzeit bestehen bleibt, sodass zum Beispiel bei Kündigung das Dienstrad vorzeitig zurückgegeben werden kann. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Kündigung, Erwerbsunfähigkeit, Aufhebung, Todesfall

Leasingende bei Elternkarenz

Auch wenn Sie während der Leasinglaufzeit in Elternkarenz gehen, greift die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung und bietet Ihnen zwei Möglichkeiten: Sie können das Dienstrad zurückgeben, sodass der Leasingvertrag vorzeitig beendet wird. Die zweite Variante ist die Leasingratenerstattung bei der der Leasingvertrag bis zum Laufzeitende bestehen bleibt und die Gesamtleasingrate bis zu 18 Monaten erstattet wird. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Elternkarenz & Mutterschutz

Alternativen zum Leasingende bei Arbeitgeberwechsel

Wenn Sie während der Leasinglaufzeit den Arbeitgeber wechseln, ist das Leasingende über die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung nur eine Möglichkeit. In vielen Fällen kann ein bestehender Leasingvertrag auch auf den neuen Arbeitgeber oder einen anderen Nutzer übertragen werden. Eine solche Umschreibung muss jedoch in jedem Fall von unserer Vertragsabteilung geprüft werden und ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. 

Ablöseangebot während des laufenden Leasings

Wenn Sie ein Dienstrad nutzen und Ihr Unternehmen vor Ende der regulären Leasinglaufzeit verlassen, können Sie das Fahrrad aus dem laufenden Vertrag herauskaufen. Die Höhe des Ablöseangebots, das Sie in diesem Fall über unser Portal bei der Leasinggesellschaft anfordern können, ergibt sich dabei nicht nur aus dem Restwert des Fahrrads, sondern auch aus den Raten der Restlaufzeit und den dazugehörigen Leasingnebenkosten, wie z.B. Versicherungen. Je nachdem, wie lange das Leasing bereits gelaufen ist, unterscheidet sich diese Ablösesumme vom Übernahmeangebot am Ende der Leasinglaufzeit und ist besonders bei einer langen Restlaufzeit deutlich weniger attraktiv. 

Folgeleasing: Das nächste Dienstrad wartet schon.

Unabhängig davon, ob Sie Ihr Dienstrad nach 3 Jahren bzw. nach 4 Jahren Leasinglaufzeit übernehmen oder sich für die Rückgabe entscheiden – mit dem Bikeleasing-Service ist es ganz einfach ins nächste Leasing einzusteigen. Und gute Gründe dafür gibt es viele: Vielleicht haben Sie beim Fahren Ihres aktuellen Dienstrads festgestellt, dass sich eine bessere Schaltung doch gelohnt hätte, oder Ihre Situation und Bedürfnisse haben sich geändert, so dass das nächste Rad ein Lastenrad werden statt eines Mountainbikes sein soll. Auch für alle, die fahrradmäßig gern am Puls der Zeit sind, ist ein Folgeleasing nach drei oder vier Jahren die ideale Gelegenheit, sich ein topaktuelles Fahrrad zu Top-Konditionen anzuschaffen.

Mountainbike Federgabel und Bremsscheibe mit DT Swiss Nabe

Bikeleasing-Vorteile auch beim Folgeleasing nutzen

Kosten sparen

Auch beim Folgeleasing dank Gehaltsumwandlung bis zu 44 % gegenüber dem klassischen Kauf sparen.

Entspannt unterwegs

Neues Dienstrad, bewährter Schutz: bei Diebstahl, Unfall und Co., plus optionale Absicherung bei Verschleißschäde

Riesige Auswahl

Rennrad, Mountainbike oder doch ein Klapprad? Bei unseren Partnerhändlern vor Ort und online finden Sie Ihr nächstes Traumrad.

Bequem online

Vertrag verwalten, Schaden melden oder Service-Termin buchen: Das alles geht in unserem Portal ganz bequem online.

Voraussetzungen für ein Folgeleasing

Erneutes Leasing nach 3 oder 4 Jahren 

Für das Leasing nach dem Leasing gelten prinzipiell die gleichen Voraussetzungen wie für das erste Dienstrad: Zum einen muss Ihr Arbeitgeber das Dienstrad-Leasing als Benefit anbieten, damit Sie es nutzen können. Zum anderen ist ein Folgeleasing nur dann möglich, wenn Ihr Arbeitsverhältnis voraussichtlich noch mindestens für die Zeit des Leasings (also 36 Monate oder 48 Monate) besteht. Wenn das nicht der Fall, weil Sie beispielsweise in Kürze in Rente gehen, noch in der Ausbildung sind, bereits gekündigt haben oder befristet beschäftigt sind kommt das Dienstrad-Leasing darum unter Umständen nicht in Frage.

Auch wer sich noch in der Probezeit befindet, auf Leiharbeit-Basis, geringfügig beschäftigt oder in Teilzeit arbeitet, kann das Dienstrad-Leasing unter Umständen nicht nutzen und sollte beim Arbeitgeber nachfragen, welche Regelungen im Unternehmen gelten.

FAQ zum Leasingende

Sie haben noch Fragen?

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