Simplon und Cinelli Rennräder beim Radhändler
Simplon und Cinelli Rennräder beim Radhändler

Dienstrad-Übernahme oder Rückgabe?

Was tun bei Leasingende, Kündigung & Co.?

  • Dienstrad-Optionen nach 3 bzw. 4 Jahren

  • So funktionieren Übernahme & Rückgabe

  • Besonderheiten bei Kündigung

  • Folgeleasing: neues Dienstrad, gleiche Vorteile

Dienstrad-Leasing: Was tun, wenn die letzte Rate gezahlt ist?

Dienstradfahren ist gesund, klimafreundlich und dank Gehaltsumwandlung eine sehr günstige Art der Mobilität. Mit dem Bikeleasing-Service ist der Weg zum eigenen Dienstrad ganz einfach, aber was passiert am Ende der Leasinglaufzeit? Hier erfahren Sie, welche Optionen Sie zum Vertragsende haben und warum sich ein Folgeleasing lohnt.

Basis-Wissen Leasingende 

In Österreich ist die übliche Laufzeit beim Dienstrad-Leasing entweder 36 Monate (drei Jahre) oder 48 Monate (vier Jahre). Danach läuft der Leasingvertrag automatisch aus. Etwa zwölf Wochen vorher melden wir vom Bikeleasing-Service uns per E-Mail und machen Ihnen ein Übernahmeangebot.

Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: Zum einen die Übernahme des Dienstrads, wenn Sie unser Angebot annehmen. Zum anderen die Rückgabe, wenn Sie das Fahrrad nicht weiter nutzen möchten. Unabhängig davon, wofür Sie sich entscheiden, gibt es zudem die Möglichkeit, Ihr nächstes Traumrad ebenfalls über das Dienstrad-Leasing zu finanzieren.

Radfahrer und Radfahrerin in Leipzig

Übernahme nach 3 Jahren oder 4 Jahren Leasinglaufzeit

In den vergangenen Jahren ist das Dienstrad Ihr treuer Begleiter geworden und Sie möchten es auch weiterhin fahren? Die Übernahme ist ganz einfach:

Anmeldung im Bikeleasing-Portal

Melden Sie sich mit Ihrer persönlichen Bikeleasing-Nutzer-ID im Bikeleasing-Portal an und wählen Sie das Profil „Arbeitnehmer“.

Auswahl der Vertragsoptionen

Klicken Sie auf der Startseite den auslaufenden Vertrag an und wählen Sie unter „Optionen“ die „Radübernahmeentscheidung Leasingende“.

Kaufangebot, Adresse und SEPA-Mandat

Wenn wir Ihnen ein Kaufangebot für Ihr Dienstrad gesendet haben und Sie das Angebot annehmen möchten, geben Sie Ihre Adresse für die Rechnungsstellung ein und füllen Sie das SEPA-Formular aus, damit wir den Übernahmepreis gemäß Angebot einziehen können.

Fertig!

Haben Sie diese Schritte erledigt, können Sie Ihr Dienstrad nach der Leasinglaufzeit einfach weiter nutzen. Der Übernahmepreis (inkl. USt.) wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Wissenswertes zur Übernahme

Restwert = Übernahmepreis?

Restwert und Übernahmepreis sind beim Dienstrad-Leasing nicht dasselbe.

Denn während das Finanzamt nach der Leasinglaufzeit von drei Jahren einen Restwert von 32 % und nach vier Jahren einen Restwert von 16 % des Bruttokaufpreises ansetzt, bieten wir Ihnen das Dienstrad in der Regel zu einem günstigeren Übernahmepreis an: Nach drei Jahren für 10 % und nach 4 Jahren für 5 %.

Wichtig zu wissen: Der Übernahmepreis ist aber noch nicht die finale Schlussrate. Denn das Finanzamt möchte eine Versteuerung der Differenz zwischen dem behördlichen Restwert und unserem Übernahmepreis. In unserem Blog veranschaulichen wir dies anhand einer Beispielrechnung.

Versteuerung bei Übernahme 

Beim Bikeleasing-Service können Sie Ihr Dienstrad in der Regel also für einen Übernahmepreis behalten, der deutlich unter dem Restwert liegt, den die Finanzbehörden annehmen.

Die Differenz zwischen diesem Restwert und dem tatsächlichen Übernahmepreis gilt als geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss – die genaue Höhe hängt dabei von Ihrer individuellen Lohnsteuerstufe ab.

Das Praktische daran: Wir kümmern uns für Sie um die Versteuerung.

Ein verbindliches Kaufangebot erstellen wir erst kurz vor Ablauf der Leasingzeit, da sich im Laufe der Leasingzeit wichtige Berechnungsgrundlagen wie die Lohnsteuerstufe ändern können.

Bye bye Dienstrad, so funktioniert die Rückgabe

Wenn Sie Ihr Dienstrad nach der Leasinglaufzeit nicht behalten möchten - sei es, weil sich Ihr Bedarf verändert hat oder Sie in Zukunft lieber ein neueres Modell fahren möchten – gehen Sie für die Rückgabe wie folgt vor:

Anmeldung im Bikeleasing-Portal

Melden Sie sich mit Ihrer persönlichen Bikeleasing-Nutzer-ID im Bikeleasing-Portal an und wählen Sie das Profil „Arbeitnehmer“.

Auswahl der Vertragsoptionen

Klicken Sie auf der Startseite den auslaufenden Vertrag an und wählen Sie unter „Optionen“ die „Radübernahmeentscheidung Leasingende“.

Rückgabeprozess

Wenn Sie die Übernahme ablehnen, bekommen Sie eine Rückgabebestätigung und geben Ihr Rad inklusive mitgeleastem Zubehör beim Bikeleasing-Partnerhändler ab.

Darf das Dienstrad bei der Rückgabe Gebrauchsspuren aufweisen?

Das Dienstrad muss sich bei der Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Vorhandene Mängel oder Schäden melden Sie bitte bis zum Ende der Leasinglaufzeit über unser Portal an den Bikeleasing-Service. Normale Gebrauchsspuren sind bei der Rückgabe kein Problem – schließlich handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand. 

Wissenswertes zur Dienstrad-Rückgabe

Radhändler mit Kundin und Kunde
Wo gebe ich mein Dienstrad zurück?

In der Regel geben Sie Ihr Dienstrad bei dem Bikeleasing-Partnerhändler ab, bei dem Sie es am Anfang des Leasings abgeholt haben. Dafür erhalten Sie von uns per E-Mail eine Rückgabebestätigung, sobald Sie das Übernahmeangebot abgelehnt haben.

Damit die Rückgabe für Sie so unkompliziert wie möglich verläuft, vereinbaren Sie bitte einen Termin direkt mit dem Händler. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten. Vor Ort prüft der Händler dann den Zustand Ihres Dienstrads und hält diesen schriftlich fest. Sollten Sie umgezogen oder der ursprüngliche Händler nicht mehr verfügbar sein, unterstützt Sie unser Kundenservice dabei, eine passende Rückgabemöglichkeit zu finden – oder Sie suchen ganz einfach selbst einen Händler über unsere Händlersuche.

Händler und Kunde im Radgeschäft
Worauf muss ich bei der Rückgabe achten?

Wir freuen uns, wenn Ihr Dienstrad regelmäßig genutzt wird. Darum muss es nach der Leasinglaufzeit nicht aussehen wie neu – Kratzer im Lack und übliche Gebrauchsspuren sind bei der Rückgabe kein Problem. Hat es allerdings größere Schäden, ist das Kriterium “ordnungsgemäßer und betriebssicherer Zustand” nicht erfüllt. Die Kosten für notwendige Reparaturen tragen dann Sie als Arbeitnehmer – es sei denn, es handelt sich bei den Schäden um Versicherungsfälle.

Wichtig für die Rückgabe ist außerdem, dass alle mitgeleasten Zubehörteile vorhanden sind – aber auch nur diese: Nachträglich gekauftes Zubehör kann bei der Rückgabe nicht mit abgegeben werden.

Gut zu wissen: zweites Leben für Dienstrad-Rückläufer

Sie fragen sich, was nach der Leasinglaufzeit mit Ihrem Dienstrad passiert, wenn Sie es zurückgeben? Wenn Sie das Übernahmeangebot nicht annehmen, haben zunächst auch Ihr Bikeleasing-Partnerhändler und Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, das Fahrrad zu übernehmen.

Doch auch für Leasingrückläufer, die nicht übernommen werden, haben wir eine nachhaltige Lösung entwickelt: Unter dem Motto “Gute Räder fahren weiter” werden gebrauchte Diensträder bei unserem Tochterunternehmen Bike2future professionell aufbereitet und erhalten so ein zweites Leben als Premium-Gebrauchträder.

Vorzeitiges Leasingende

Trek E-Bike neben Kanal bei Nacht

Leasingende bei Kündigung & Co.

Das Dienstrad-Leasing ist auf eine Leasingdauer von drei oder vier Jahren ausgelegt. Eine vorzeitige Beendigung des Leasings ist generell nicht vorgesehen. Doch auch wir wissen, dass nicht immer alles läuft wie geplant. Darum ist unsere Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung bei jedem Leasing automatisch dabei. Sie greift unter anderem, wenn das Arbeitsverhältnis nicht bis zum Ende der vereinbarten Leasinglaufzeit bestehen bleibt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Kündigung, Erwerbsunfähigkeit, Aufhebung, Todesfall.

Folgeleasing: Das nächste Dienstrad wartet schon.

Unabhängig davon, ob Sie Ihr Dienstrad nach 3 Jahren bzw. nach 4 Jahren Leasinglaufzeit übernehmen oder sich für die Rückgabe entscheiden – mit dem Bikeleasing-Service ist es ganz einfach ins nächste Leasing einzusteigen. Und gute Gründe dafür gibt es viele: Vielleicht haben Sie beim Fahren Ihres aktuellen Dienstrads festgestellt, dass sich eine bessere Schaltung doch gelohnt hätte, oder Ihre Situation und Bedürfnisse haben sich geändert, so dass das nächste Rad ein Lastenrad werden statt eines Mountainbikes sein soll. Auch für alle, die fahrradmäßig gern am Puls der Zeit sind, ist ein Folgeleasing nach drei Jahren die ideale Gelegenheit, sich ein topaktuelles Fahrrad zu Top-Konditionen anzuschaffen.

Mountainbike Federgabel und Bremsscheibe mit DT Swiss Nabe

Bikeleasing-Vorteile auch beim Folgeleasing nutzen

Kosten sparen

Auch beim Folgeleasing dank Gehaltsumwandlung bis zu 39 % gegenüber dem klassischen Neukauf sparen.

Entspannt unterwegs

Neues Dienstrad, bewährter Schutz bei Diebstahl, Unfall und Co., plus optionale Absicherung bei Verschleißschäden.

Riesige Auswahl

Vom Rennrad aufs Mountainbike oder doch ein Klapprad? Bei unseren Partnerhändlern vor Ort finden Sie Ihr nächstes Traumrad.

Bequem online

Vertrag verwalten, Schaden melden oder Service-Termin buchen: Das alles geht in unserem Portal natürlich auch beim Folgeleasing ganz bequem online.

Voraussetzungen für ein Folgeleasing

Für das Leasing nach dem Leasing gelten prinzipiell die gleichen Voraussetzungen wie für das erste Dienstrad: Zum einen muss Ihr Arbeitgeber das Dienstrad-Leasing als Benefit anbieten, damit Sie es nutzen können. Zum anderen ist ein Folgeleasing nur dann möglich, wenn Ihr Arbeitsverhältnis voraussichtlich noch mindestens für die Zeit des Leasings (also 36 Monate oder 48 Monate) besteht. Wenn das nicht der Fall, weil Sie beispielsweise in Kürze in Rente gehen, noch in der Ausbildung sind, bereits gekündigt haben oder befristet beschäftigt sind kommt das Dienstrad-Leasing darum unter Umständen nicht in Frage.

Auch wer sich noch in der Probezeit befindet, auf Leiharbeit-Basis, geringfügig beschäftigt oder in Teilzeit arbeitet, kann das Dienstrad-Leasing unter Umständen nicht nutzen und sollte beim Arbeitgeber nachfragen, welche Regelungen im Unternehmen gelten.

FAQ zum Leasingende