Bikeleasing: Null Risiko für Dienstgeber, voller Schutz für alle

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Immer mehr Arbeitgeber entdecken das Dienstrad als modernes Mobilitätskonzept und attraktiven Benefit für ihre Mitarbeiter. Fittere, zufriedenere Arbeitnehmer, die seltener krank sind, sowie steuerliche Vorteile und positive Effekte für Umwelt und Natur machen Bikeleasing zum Erfolgsmodell.

Mit dem Bikeleasing-Service abgesichert für den Fall der Fälle

Was passiert mit Fahrrad und Leasingraten bei Langzeiterkrankung, Todesfall, Elternzeit und Mutterschutz, Erwerbsunfähigkeit, Kündigung oder Aufhebung? Hat der Arbeitgeber als Leasingnehmer mit Ausfallkosten zu rechnen? Nicht beim Bikeleasing-Service!

Damit Arbeitgeber im Fall der Fälle nicht auf einem der Fahrräder oder E-Bikes und den dafür fälligen Raten sitzenbleiben, bieten wir ihnen eine umfassende Absicherung: unsere Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung. Sollte ein Mitarbeiter ausfallen, wird, je nach Fall, die Gesamtleasingrate erstattet oder das Fahrrad ganz einfach vorzeitig zurückgenommen. Die Arbeitgeber-Ausfallversicherung ist bei Neukunden bereits in dem Leasingfaktor berücksichtigt. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Bestandskunden können ihrem Dienstleistungsvertrag entnehmen, ob die Arbeitgeberversicherungen abgeschlossen wurden.

Einfach besser versichert: ohne lange Wartezeiten und Vorerkrankungsklausel

Die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung beinhaltet keine Vorerkrankungsklausel und keine Wartezeiten. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald ein Mitarbeiter das neue Zweirad erhält. Außerdem bearbeiten wir die Versicherungsfälle inhouse, so dass eine schnelle Bearbeitung für Arbeitgeber erfolgt. Alle Details können unserem Versicherungs- und Servicehandbuch entnommen werden.

Erstattung der Gesamtleasingraten

  • bei krankheitsbedingtem Ausfall des Arbeitnehmers
  • bei unfallbedingtem Ausfall des Arbeitnehmers

Vorzeitige Rücknahme des Dienstrads

  • im Todesfall des Arbeitnehmers
  • im Kündigungsfall durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
  • im Fall der Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers
  • im Fall eines Aufhebungsvertrages

Elternzeit inkl. Mutterschutz (frei wählbar)

  • Fahrradrückgabe: Der Leasingvertrag wird durch vorzeitige Rückgabe des Fahrrads beendet
  • Erstattung der Gesamtleasingrate bis maximal 18 Monate, Leasingvertrag bleibt bis Laufzeitende bestehen

Genau wie bei Fahrrädern hat jeder in Sachen Versicherung eigene Vorstellungen und Bedürfnisse. Mit der Arbeitgeber-Ausfallversicherung haben wir bereits ein bewährtes Paket geschnürt. Für zufriedene Arbeitgeber, gesunde Arbeitnehmer und eine zeitgemäße, umweltfreundliche Mobilität.

Bikeleasing wünscht sichere Fahrt!

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