
Du möchtest Dich auch in der Freizeit auf Dein Dienstrad schwingen? Wie bei Firmenwagen muss die private Nutzung eines Dienstrads als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dabei gelten für Dienstfahrräder und -E-Bikes die gleichen steuerlichen Vorteile wie für Elektro-Dienstwagen.