
Verkehrsregeln kompakt: Diese Vorschriften gelten 2026 für Radfahrer
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Zu Fuß, im Auto oder auf dem Fahrrad: Die meisten von uns sind regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs und kennen die Basics der Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch weißt Du auch, welche besonderen Verkehrsregeln für Dich als Radfahrer gelten? Zusätzlich bringt die neue StVO-Novelle 2026 einige wichtige Neuerungen zu Helmpflicht, Alkoholgrenzen und Radwegbenutzung. Wir haben die wichtigsten Infos für Dich zusammengestellt.
Müssen Radfahrer den Radweg benutzen?
In Österreich gilt: Wenn eine sogenannte Radfahranlage vorhanden ist, musst Du diese als Radfahrer benutzen. Dazu zählen:
- Radwege
Geh- und Radwege
Radüberfahrten
Radfahrstreifen
Mehrzweckstreifen
Ist ein Radweg jedoch nicht sicher befahrbar (z. B. verschneit), entfällt die Benutzungspflicht. Außerdem gibt es Ausnahmen: Nicht jeder Radweg ist verpflichtend zu nutzen. Das erkennst Du ganz einfach am Schild:
- Rundes Verkehrszeichen = Pflicht
- Rechteckiges Schild = freiwillig
Diese Fahrräder dürfen wählen, ob sie Radweg oder Fahrbahn nutzen
Bei bestimmten Fahrrädern haben Radfahrer die Wahl, ob sie den Radweg nutzen oder nicht:
Einspurige Fahrräder mit einem Anhänger von maximal 100 cm Breite
Mehrspurige Fahrräder, die nicht breiter als 100 cm sind
Rennräder während einer Trainingsfahrt Rechtsfahrgebot: Auch für Radfahrer?
Rechtsfahrgebot: Gilt das auch für Radfahrer?
Ja, auch Radfahrer müssen grundsätzlich rechts fahren. Wenn Du mit dem Fahrrad auf der Straße unterwegs bist, gilt auch für Dich das Rechtsfahrgebot.
Und wie ist das mit dem Radweg und dem Rechtsfahrgebot? Auf Radfahranlagen verhält sich das anders: Diese dürfen grundsätzlich in beide Richtungen befahren werden. Es gibt aber Ausnahmen: Zum einen dürfen Radwege mit Richtungspfeilen nur in Pfeilrichtung befahren werden, zum anderen müssen Radfahrstreifen in der Fahrtrichtung genutzt werden, in die der angrenzende Fahrstreifen befahren wird – außer der Radfahrstreifen ist in einer Einbahnstraße. Apropos Einbahnstraße: Diese darfst Du als Fahrradfahrer nur dann in der Gegenrichtung befahren, wenn dies durch Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt ist.
Dürfen Radfahrer rechts überholen?
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Rechts überholen ist erlaubt, wenn ein eigener Radweg oder eine markierte Radspur vorhanden ist. Ohne solche Infrastruktur darfst Du nicht rechts an Autos vorbeifahren. Laut § 15 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es nur erlaubt, Autos rechts zu überholen, wenn der Verkehr auf der Fahrbahn steht oder sich nur sehr langsam bewegt (z. B. im Stau oder an einer roten Ampel).
Aber Vorsicht: Achte besonders auf geöffnete Autotüren und plötzlich abbiegende Fahrzeuge. Und auch auf einem Radweg oder einer Radspur solltest du beim Überholen stets auf ausreichend Abstand und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer achten. Wenn Du unsicher bist, ob Du rechts überholen darfst, solltest Du lieber hinter den Fahrzeugen bleiben.
Kopfhörer und Fahrradfahren: Erlaubt oder nicht?
Darf man mit Kopfhörern Fahrrad fahren? Radfahren mit Kopfhörern ist in Österreich nicht generell verboten. Musik oder Podcasts (z. B. unseren PedalPod) sind okay, sofern Du eine Freisprecheinrichtung nutzt und Dein Handy nicht in der Hand hältst. Das Gleiche gilt auch für Telefonieren beim Radfahren per In-, On- oder Over-Ear-Kopfhörer.
Laut StVO darfst Du nur fahren, wenn Du körperlich und geistig fahrtüchtig bist. Beeinträchtigen Kopfhörer Dein Gehör so stark, dass Du Umgebungsgeräusche nicht mehr ausreichend wahrnimmst, darfst Du nicht aufs Rad steigen. Bei Unfällen drohen außerdem Bußgelder und oft eine Teilschuld. Unser Tipp: Im Straßenverkehr besser ganz ohne.
Zebrastreifen: Darf ich mit dem Rad überqueren?
Der Schutzweg (Zebrastreifen) ist ausschließlich für Fußgänger und Rollstuhlfahrer vorgesehen. Als Radfahrer darfst Du ihn nicht fahrend benützen. Möchtest Du den Schutzweg nutzen, musst Du vom Fahrrad absteigen und es schieben. In diesem Moment giltst Du rechtlich als Fußgänger und hast – wie alle Fußgänger – Vorrang gegenüber dem Fahrzeugverkehr.
Tipp: Achte auf Radfahrüberfahrten! Sie liegen oft neben dem Schutzweg und sind durch versetzte Quermarkierungen gekennzeichnet. An diesen Stellen ist das Überfahren mit dem Fahrrad erlaubt.
Helmpflicht: Was gilt 2026?
Die Pflicht, beim Radfahren einen Helm zu tragen, gilt in Österreich nur für Kinder bis 12 Jahre. Für alle anderen ist er nicht vorgeschrieben. Da ein Helm in vielen Fällen darüber entscheiden kann, ob ein Sturz oder Unfall glimpflich ausgeht oder nicht, finden wir, dass Du für Deine eigene Sicherheit auch ohne Helmpflicht einen tragen solltest. Wie Du den passenden Helm für Dich findest, erfährst Du in unserem Blogpost Wegweiser Fahrradhelm.
Ab 1. Mai 2026 gilt in Österreich Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer bis 16 Jahre sowie für E-Bike-Fahrer (Pedelecs) bis 14 Jahre – beide beschlossen in der 36. StVO-Novelle.
Alkohol und Fahrrad: Wie viel ist ok?
Wie viel Promille darf man mit dem Fahrrad haben? Wer Alkohol trinkt, ist gut beraten, sein Auto stehen zu lassen. Doch auch wenn Du mit dem Fahrrad fährst, solltest Du am besten nüchtern bleiben: Zwar gelten reguläre Fahrradfahrer erst ab 1,6 Promille als absolut fahruntauglich, aber schon ein Promillewert von 0,8 hat eine Geldstrafe als Konsequenz.
Ab 1. Mai 2026 gilt für E-Bike-Fahrer eine 0,5-Promille-Grenze. Bei Verstößen drohen entsprechende Geldstrafen. Diese Regelung erhöht die Verkehrssicherheit für alle langsamen Verkehrsteilnehmer.
Geschwindigkeit: Gibt es ein Tempolimit für Fahrräder?
Zugegeben: Auch wir denken bei Geschwindigkeitsbegrenzungen als Erstes an den Autoverkehr. Doch durch den Boom von E-Bikes wird auch der Radverkehr schneller. Laut StVO gelten für Radfahrer grundsätzlich dieselben Tempolimits wie für andere Fahrzeuge, also maximal 50 km/h innerorts und höchsten 100 km/h auf Freilandstraßen. Praktische Bedeutung hat das aber in der Regel nicht, da diese Geschwindigkeiten mit einem klassischen Fahrrad kaum zu erreichen sind und Pedelecs nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h unterstützt werden.
Wichtig für Dich als Radfahrer:
An ungeregelten Radüberfahrten (mit unterbrochenen Quermarkierungen) darfst Du Dich nur mit maximal 10 km/h nähern, wenn sich Kraftfahrzeuge in der Nähe befinden.
In gekennzeichneten Wohnstraßen (rundes Schild) gilt ein Tempolimit von 20 km/h und bei spielenden Kindern oder Fußgängern: Schrittgeschwindigkeit.
Vorbeischlängeln im Stau: Okay oder verboten?
Sich als Fahrradfahrer neben oder zwischen Fahrzeugen durchzuschlängeln ist in Österreich nur dann erlaubt, wenn die Fahrzeuge – zum Beispiel an einer Kreuzung, einem Bahnübergang oder Straßenenge – stehen, ausreichend Platz zum Vorbeifahren ist und Abbieger durch das Vorbeischlängeln nicht behindert werden. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darfst Du auf dem Fahrrad langsam und vorsichtig passieren. Achtung: Besonders beim Passieren von Lkws wirst Du im toten Winkel nicht gesehen.
Neu ab 2026: Das ändert sich laut StVO für Fahrradfahrer
Helmpflicht-Erweiterung
Ab 1. Mai 2026 gilt Helmpflicht für E-Bike-Fahrer bis 14 Jahre und E-Scooter-Nutzer bis 16 Jahre. Dies klärt bestehende Regelungen und erhöht die Sicherheit.
E-Mopeds neu eingestuft
Ab 1. Oktober 2026 gelten Elektromopeds (L1-eB) als Kraftfahrzeuge, nicht mehr als Fahrräder. Sie brauchen Zulassung, Versicherung, Führerschein AM und Helm. Das bedeutet auch, Radwege sind für sie verboten.
Radwegpflicht angepasst
Die Pflicht entfällt für Fahrräder über 100 cm Breite (z. B. mit Anhänger). Mehrspurige Bikes bis 100 cm sowie Rennräder im Training dürfen auf die Fahrbahn ausweichen.
Das kosten Verstöße gegen die Verkehrsregeln
Nicht nur als Autofahrer, auch wenn Du mit dem Fahrrad unterwegs bist, kann es für Dich teuer werden, wenn Du gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt. In Österreich gibt es keinen Bußgeldkatalog mit festen Sätzen. Die Höhe der Bußgelder liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde und kann dadurch bei gleichem Vergehen variieren.
Rücksicht kommt immer gut an: Ab aufs Dienstrad!
Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer kennst Du spätestens jetzt, aber hast Du auch schon ein verkehrssicheres Fahrrad? Wie wäre es mit einem perfekt ausgestatteten Dienstrad für Deinen Weg zur Arbeit oder private City-Touren? Als Arbeitnehmer kannst Du mit Bikeleasing bei der Anschaffung Deines Wunschrads bis zu 44 % sparen. Wir wünschen Dir schon jetzt eine gute und sichere Fahrt!
PS: Wenn Du mehr über Verkehrsregeln und sicheres Fahrradfahren erfahren möchtest, findest Du zum Beispiel beim ÖAMTC oder unter oesterreich.gv.at weitere Informationen zum Thema Verkehrsrecht für Radfahrer.