Fahrradfahren ist gut, Dienstradfahren ist besser:
Denn mit einem Firmenrad sparen Sie nicht nur bei den Kraftstoffkosten, sondern profitieren zudem von steuerlicher Förderung. Im Rahmen der Gehaltsumwandlung werden die monatlichen Leasingraten direkt aus dem Bruttolohn bedient. Weil dadurch Steuerlast und Sozialabgaben reduziert werden, ist die tatsächliche Nettobelastung geringer als die Leasingrate. So können Sie schon bei der Anschaffung Ihres Traumrads bis zu 44 Prozent sparen. Wie viel genau, können Sie mit unserem Leasingrechner ganz einfach und individuell berechnen.
CO2-Abgabe und Klimabonus
Im Rahmen der Steuerreform 2022 wird die CO2-Steuer in Österreich bis 2025 jährlich angehoben. Damit werden auch Benzin und Diesel teurer. Ein gewollter Effekt, denn ein Ziel der CO2-Abgabe ist es, CO2-Emissionen zu senken und so das Klima zu schützen. Als Ausgleich für die steigenden Kraftstoffpreise dient der sogenannte Klimabonus, der je nach Wohnort bis zu 220 Euro pro Person und Jahr betragen kann. Die Auszahlung des Bonus ist unabhängig davon, wie viele Kosten den Einzelnen tatsächlich entstehen. Wer öfter mal aufs Fahrrad statt ins Auto steigt und dadurch weniger von der Steuererhöhung betroffen ist, hat also mehr vom Klimabonus.
Pendlerpauschale und Pendlereuro
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Pendlerpauschale besteht, hängt in Österreich nicht nur davon ab, wie weit der Weg zur Arbeitsstätte ist, sondern auch davon, ob die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für dem Arbeitsweg als zumutbar angesehen wird. Zusätzlich kann die Steuerschuld um den sogenannten Pendlereuro reduziert werden. Nicht geltend gemacht werden können diese Ansprüche, wenn Arbeitnehmern für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Bei Diensträdern bleibt der Bezug Pendlerpauschale dagegen laut § 16 Abs. 1 Z. 6 lit. b EstG unberührt, so dass Sie auch als Dienstrad-Nutzer davon profitieren können.