Mehrfach-Leasing: zwei Diensträder für noch mehr Fahrspaß
Blogartikel teilen:
Ein Dienstrad ist gut, zwei Diensträder sind besser. Siehst Du das auch so? Dann ist Mehrfach-Leasing genau das Richtige für Dich. In unserem Blogbeitrag erfährst Du, wer mehr als ein Dienstrad leasen darf und was man sonst noch zum Thema Mehrfach-Leasing wissen muss.
Mehrere Diensträder leasen – ist das erlaubt?
Du nutzt bereits die Möglichkeit über Deinen Arbeitgeber ein Dienstrad zu leasen und überlegst, ein weiteres Fahrrad anzuschaffen? Dann könnte das Dienstradmodell auch für das zweite Rad sinnvoll sein. Aber ist das überhaupt erlaubt? Ja, grundsätzlich kannst Du als Arbeitnehmer auch mehrere Diensträder leasen. Ob das in Deinem konkreten Fall möglich ist, hängt aber davon ab, was Dein Arbeitgeber im Dienstleistungsvertrag mit dem jeweiligen Dienstrad-Anbieter vereinbart hat. Wenn Du unsicher bist, frag‘ also am besten in der Personalabteilung nach.
Zweitrad leasen– nicht nur als Autoersatz
Ein leichtes Rennrad für den täglichen Weg zur Arbeit? Oder doch lieber das Lastenrad, damit Du den Einkauf auch mal ohne Auto erledigen kannst? Dank der Möglichkeit, mehrere Diensträder zu leasen, musst Du Dich nicht unbedingt zwischen zwei Traumrädern entscheiden, sondern kannst gleich beide günstig leasen. So kannst Du noch häufiger vom Auto auf das Fahrrad umsteigen und tust der Natur und Dir selbst etwas Gutes.
Mehr als zwei Diensträder – geht das auch?
Ein City-Bike für den Weg zur Arbeit, ein Mountainbike fürs Wochenende und ein E-Lastenrad für den Großeinkauf … Ob Du sogar mehr als zwei Fahrräder über das Dienstrad-Modell leasen kannst, hängt von Deinem Arbeitgeber ab. Die meisten Unternehmen entscheiden sich dafür, maximal zwei Diensträder pro Person zu erlauben. In Deiner Firma sind drei oder mehr Diensträder möglich? Dann ist es sinnvoll, dass Du Dich über steuerliche und versicherungstechnische Besonderheiten informierst, bevor Du Dich entscheidest, dieses Angebot anzunehmen.
Auch beim Mehrfach-Leasing: passendes Zubehör einfach mitleasen
Das passende Fahrradzubehör kannst Du natürlich auch bei einem zweiten Dienstrad einfach mitleasen. Kindersitze fürs Cargobike, die Smartphone-Halterung fürs Trekkingrad oder einfach eine extra-schicke Fahrradklingel – alles was fest mit dem Dienstrad verbunden ist, kann ins Leasing integriert werden. Du möchtest es genauer wissen: Unsere interaktive Zubehör-Grafik verrät Dir, was beim Zubehör-Leasing möglich ist. Wichtig dabei: Du musst das Zubehör gleichzeitig mit dem Dienstrad leasen, da zusätzliche Teile nicht nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden können.
Gut zu wissen beim Mehrfach-Leasing
Ein zweites Dienstrad zu leasen ist beim Bikeleasing-Service genauso einfach wie das Leasing Deines ersten Dienstrads – oder sogar noch einfacher, denn Deine persönliche Bikeleasing-Nutzer-ID, die Dein Fahrradhändler für die Leasinganfrage braucht, hast Du dann ja schon. Und die bleibt immer die gleiche, unabhängig davon, wie viele Diensträder Du im Laufe der Zeit least. Der Einzelleasingvertrag wird dagegen für jedes Dienstrad einzeln abgeschlossen und auch die Wahl der Bikeleasing-Versicherungs- und Service-Pakete kannst Du (im Rahmen dessen, was Dein Arbeitgeber vorgibt) für jedes Dienstrad einzeln treffen. Das Gleiche gilt für die Entscheidung, wo Du Dir Dein zweites Dienstrad aussuchst: Du hast die freie Wahl unter unseren zahlreichen Bikeleasing-Partnerhändlern oder kannst gern auch Deinen Lieblingsfahrradhändler von uns überzeugen, Bikeleasing-Partnerhändler zu werden, wenn dieser noch kein Bikeleasing anbietet.
Ob Erst-, Zweit- oder sogar Drittrad – Dienstrad-Leasing mit dem Bikeleasing-Service macht die Anschaffung eines neuen Fahrrads oder E-Bikes besonders attraktiv. Du möchtest mehr über die Vorteile eines Dienstrads erfahren? Dann schau hier vorbei: Bikeleasing für Arbeitnehmer.