Darum ist Dienstrad-Leasing für Arbeitgeber kostenneutral

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Bei der Anschaffung des neuen Fahrrads bis zu 44 Prozent sparen – das macht Dienstrad-Leasing zum attraktiven Benefit für Arbeitnehmer. Doch wie sieht es bei den Unternehmen aus? Auch sie profitieren, wenn sie Dienstrad-Leasing für ein positives Employer Branding nutzen – und das ganz ohne große Investitionen, denn Dienstrad-Leasing ist für Arbeitgeber kostenneutral. Warum das so ist, erklären wir hier.

Dienstrad-Leasing: Wer zahlt die monatlichen Raten

Beim Dienstrad-Leasing wird ein Fahrrad oder E-Bike über die Zahlung monatlicher Raten finanziert. Leasingnehmer ist dabei der Arbeitgeber. Doch das bedeutet nicht, dass er die Kosten für das Bikeleasing trägt. Die Leasingraten werden nämlich per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers bedient, dem der Arbeitgeber das Dienstrad zur Nutzung überlässt.

Kostenneutraler Benefit dank Gehaltsumwandlung

Im Rahmen der Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Gehalts nicht ausgezahlt, sondern als Sachbezug gewährt. Beim Dienstrad-Leasing ist dieser Sachbezug die Überlassung des Dienstrads. Der Arbeitgeber behält also einen Teil des vereinbarten Arbeitsentgelts ein und überlässt dem Arbeitgeber dafür das Dienstrad zu Nutzung. Auf diese Weise finanziert der Arbeitnehmer das Dienstrad selbst, sodass dem Arbeitgeber keine Kosten entstehen.

Digitale Abwicklung für minimalen Verwaltungsaufwand

Durch die Gehaltsumwandlung wird das steuerpflichtige Bruttogehalt des Dienstrad-Nutzers während der Leasinglaufzeit reduziert. Dadurch verringern sich nicht nur die Steuern und Sozialabgaben der Beschäftigten, sondern auch die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber sinken. Dank der digitalen Abwicklung über das Bikeleasing-Portal und unserem umfassenden Service ist auch der administrative Aufwand auf Unternehmensseite sehr gering.

Noch mehr Bikeleasing-Vorteile für Arbeitgeber

Kostenneutralität ist nur ein Argument für Arbeitgeber, Dienstrad-Leasing in ihrem Unternehmen anzubieten. Welche Vorteile auf Unternehmensseite sonst noch dafür sprechen, haben wir in unserem Blogpost 5 Gründe für Bikeleasing zusammengefasst. Ausführliche Infos und die Möglichkeit, sich als Arbeitgeber zu registrieren, gibt es außerdem auf unserer Website Bikeleasing für Arbeitgeber.

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