E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec? Das sind die wichtigsten Unterschiede

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E-Bikes liegen im Trend und sind besonders als Dienstrad beliebt. Doch was die meisten von uns als E-Bike bezeichnen, ist offiziell gar keins. Du verstehst nur Bahnhof? Wir erklären in diesem Beitrag, welche Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung als E-Bikes gelten, was der Unterschied zu Pedelecs und S-Pedelecs ist und warum wir trotzdem den Begriff E-Bike benutzen.

Definition: Was ist ein E-Bike?

Ein E-Bike ist ein Zweirad mit Elektromotor. So sehen das wohl die meisten von uns. Die Straßenverkehrsordnung bezeichnet dagegen als E-Bikes nur solche Zweiräder, die ganz ohne Muskelkraft fahren können. Räder mit Tretunterstützung gehören also streng genommen nicht zu den E-Bikes. Da sich der Begriff aber im Sprachgebrauch für alle Fahrräder durchgesetzt hat, die einen Elektromotor haben – also auch solche mit elektrischer Tretunterstützung – nennen wir vom Bikeleasing-Service auch Pedelecs und oft E-Bikes.

Pedelec und S-Pedelec: Die Geschwindigkeit macht den Unterschied

Doch auch, wenn der Begriff E-Bike sowohl Pedelecs als auch S-Pedelecs bezeichnet und die beiden Zweiradtypen optisch kaum auseinanderzuhalten sind, gibt es einen wesentlichen Unterschied: die Geschwindigkeit. Das S beim S-Pedelec steht für Speed, denn während der Elektroantrieb bei Pedelecs ohne S die Fahrer nur bis zu einer Geschwindigkeit bis 25 km/h beim Treten unterstützen, ist die maximale Geschwindigkeit, die S-Pedelec-Fahrer per Tretunterstützung erreichen können, 45 km/h.

Unterschiedliche Regeln für unterschiedliche E-Bikes

Diese 20 km/h Unterschied machen das S-Pedelec nicht nur schneller, sondern definitionsgemäß auch zu einer anderen Art von Fahrzeug: Im Gegensatz zu Pedelecs, die als Fahrräder gelten, zählen sie zu den Kleinkrafträdern. Aus diesem Grund gelten für S-Pedelecs sowohl im Verkehr als auch in steuerrechtlicher Hinsicht andere Regeln als für Pedelecs. So dürfen S-Pedelecs bisher nicht auf Radwegen fahren und brauchen ein Versicherungskennzeichen. S-Pedelec-Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, im Straßenverkehr einen Helm tragen und brauchen eine entsprechende Fahrerlaubnis.

S-Pedelecs als Dienstrad?

S-Pedelecs werden beim Bikeleasing-Service Österreich nicht als Dienstrad angeboten, da sie aufgrund ihrer Geschwindigkeit als Kleinkrafträder gelten. Sie fallen daher unter spezielle rechtliche Regelungen, die ihren Einsatz als Dienstrad einschränken. 

Pedelec oder E-Bike? 

Egal, ob Du Dein Fahrrad Pedelec oder E-Bike nennst – mit dem Bikeleasing-Service kannst Du Dein Wunschrad ganz einfach leasen und dabei von zahlreichen Vorteilen profitieren. Genieße die Freiheit, ein Rad auszuwählen, das perfekt zu Deinem Lebensstil passt, ohne Dich um hohe Anschaffungskosten sorgen zu müssen. Unabhängig davon, welches Modell Du wählst, bietet Dir das Dienstrad-Modell die Flexibilität, bequem und umweltfreundlich unterwegs zu sein. Mit dem Bikeleasing-Service hast Du sowohl für den täglichen Arbeitsweg als auch für Freizeitausflüge stets das passende Rad zur Hand. 

Mit E-Bike-Leasing zum motorisierten Traumfahrrad

Ob Du Dich beim Dienstrad-Leasing für ein Pedelec oder ein klassisches Fahrrad entscheidest, hängt unter anderem davon ab, wie weit die Wege sind, die Du damit zurücklegen möchtest. Kläre am besten auch vorab, ob Dein Arbeitgeber E-Bikes als Dienstrad ermöglicht, bevor Du Dich auf die Suche nach Deinem Traum-E-Bike machst. Dein Arbeitgeber bietet noch kein Dienstrad-Leasing an? Auf unserer Website findest Du nützliche Informationen und gute Argumente: www.bikeleasing.at/arbeitgeber 

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