Volle Sicherheit: Leasingraten-Erstattung oder Dienstrad-Rückgabe bei Elternzeit & Mutterschutz
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Wenn Arbeitnehmer in Mutterschutz oder Elternzeit gehen, hat dies Auswirkungen auf die Entgeltumwandlung. Arbeitgeber müssen dennoch keine Kosten fürchten, denn die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung bietet hierfür gleich zwei Lösungen.
Familienglück und Dienstrad-Leasing gehen Hand in Hand
Wenn die Familie Zuwachs bekommt, ist die Freude bei allen Beteiligten groß. Allerdings bedeuten Elternzeit und Mutterschutz auch, dass eine Entgeltumwandlung für das Dienstrad-Leasing nicht mehr möglich ist. Damit diese Tatsache die Freude nicht trübt und weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer auf Kosten sitzen bleiben, bietet der Bikeleasing-Service mit der Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) einen vollumfänglichen Schutz. In diesem Blogbeitrag gibt es die wichtigsten Informationen zum Versicherungsfall „Elternzeit & Mutterschutz“.
Es sind nur wenige Schritte notwendig, um diesen Versicherungsfall zu klären. Zudem gibt es dafür zwei verschiedene Varianten.
Variante 1: Leasingratenerstattung
- Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall
- Meldung erfolgt über das Bikeleasing-Portal vor Beginn der Elternzeit / des Mutterschutzes
- Erforderliche Unterlagen: Nachweis über den Mutterschutzbeginn / Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin und den Antrag auf Elternzeit (wenn bereits vorhanden). Die Bestätigung der Elternzeit und der jeweiligen Dauer (Elternzeitbescheinigung) kann nach der Geburt des Kindes nachgereicht werden
- Ende der Elternzeit / Ablauf des Anspruches
- Der Versicherungsfall bleibt bis zum angegebenen Ende der Elternzeit oder bis zum Ablauf des Anspruchs (max. 18 Monate) offen
- Sollte die Tätigkeit vorzeitig aufgenommen werden, bitten wir um eine entsprechende Veränderungsmitteilung
- Regulierung durch den Versicherer
- Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung beim Versicherer und lässt dem Arbeitgeber nach erfolgter Regulierung die Abrechnung zukommen
- Der Arbeitgeber erhält die entsprechende Entschädigung
Voraussetzungen einer Erstattung der Leasingraten:
- Die Gesamtleasingraten werden nach beendeter Elternzeit / nach Ablauf des Anspruchs (max. 18 Monate) in einer Summe erstattet
- Die Meldung des Versicherungsfalls muss vor Beginn des Mutterschutzes / vor Antritt der Elternzeit erfolgen
- Der Arbeitnehmer kann sein Dienstrad während der Elternzeit / des Mutterschutzes weiterhin nutzen
Variante 2: Dienstrad-Rückgabe
- Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall
- Meldung erfolgt über das Bikeleasing-Portal vor Beginn der Elternzeit / des Mutterschutzes
- Erforderliche Unterlagen: Nachweis über den Mutterschutzbeginn / Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin und den Antrag auf Elternzeit (wenn bereits vorhanden). Die Bestätigung der Elternzeit und der jeweiligen Dauer (Elternzeitbescheinigung) kann nach der Geburt des Kindes nachgereicht werden
- Versand der Rücknahmebestätigung
- Der Bikeleasing-Service verschickt per E-Mail die Rücknahmebestätigung an den Dienstrad-Nutzer und Fachhändler
- Der Arbeitgeber wird hierüber ebenfalls per E-Mail in Kenntnis gesetzt
- Terminvereinbarung
- Dienstrad-Nutzer und Fachhändler vereinbaren einen Termin
- Sofern eine Radrückgabe beim Ursprungshändler nicht möglich ist, kann das Rad auch nach eigener Absprache bei einem anderen Bikeleasing-Fachhändler abgegeben werden
- Auswahl der Fachhändler findet sich unter: www.bikeleasing.at/partnerhaendler
- Rückgabe des Dienstrads
- Das Dienstrad muss zum vereinbarten Termin in einem ordnungsgemäßen und vollständigen Zustand (inkl. mitgeleastem Zubehör) abgegeben werden
- Rücknahmebestätigung an den Bikeleasing-Service
- Der Fachhändler übermittelt die unterschriebene Rücknahmebestätigung über das Bikeleasing-Portal
- Regulierung durch den Versicherer
- Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung beim Versicherer und lässt dem Arbeitgeber nach erfolgter Regulierung eine Information zum vorzeitigen Vertragsende zukommen
- Der Bikeleasing-Service übernimmt die weitere Abwicklung mit dem Fachhändler
Voraussetzungen einer Dienstrad-Rückgabe:
- Der Leasingvertrag kann erst nach erfolgter Radrückgabe beim Fachhändler vorzeitig beendet werden
- Die Meldung des Versicherungsfalls muss vor Beginn des Mutterschutzes / vor Antritt der Elternzeit erfolgen
Detaillierte Informationen zu unseren Versicherungsleistungen und Servicepaketen sind in unserem Versicherungs- und Servicehandbuch zu finden.
Wir wünschen sichere Fahrt!