Bikeleasing-Leitfaden zur Dienstrad-Versteuerung

Wichtige Begriffe, Voraussetzungen & Regelungen rund um das Thema Dienstrad & Steuern.

Mit dem Rad zum Job und nach Feierabend ins Grüne

Dienstrad-Leasing liegt im Trend, weil Radfahren umweltfreundlich und gesund ist und das Traumfahrrad dank Leasingmodell sowie günstiger Steuerregelungen besonders erschwinglich wird.

  • Doch wie ist es mit der Versteuerung eines Firmenfahrrads, wenn ich es auch privat nutzen möchte?
  • Wie wird die Höhe des Sachbezugs festgelegt?
  • Und wie kann ich mit dem Dienstfahrrad konkret Steuern sparen?

Wir haben die Antworten auf häufig gestellte Fragen und geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Dienstrad-Versteuerung.

Mountainbikerin auf Holzbrücke in Innsbruck

Basis-Wissen Dienstrad-Versteuerung

Dienstrad und Dienstwagen in der Sachbezugswerteverordnung

Bei der Überlassung eines Dienstfahrrads gelten seit der Steuerreform von Jänner 2020 ähnliche Regeln wie beim Dienstwagen. Wir erklären, was das für die Ermittlung des zu versteuernden Sachbezugs bedeutet.

Elektroauto an Ladestation
CO2-Emission entscheidend: Sachbezugswert bei Dienstwagen

Wie hoch der Sachbezug für die Privatnutzung von Dienstwagen angesetzt wird, hängt neben den Kosten für die Anschaffung auch von den Emissionswerten des Fahrzeugs ab. So gilt generell ein monatlicher Sachbezug von zwei Prozent der Anschaffungskosten (maximal jedoch 960 Euro). Werden bestimmte Grenzwerte, die sich je nach Jahr der Erstzulassung unterscheiden, unterschritten, beträgt der Sachbezug nur noch 1,5 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 720 Euro).

Cargobikes und andere Diensträder profitieren von der 0,25%-Regel
Sachbezug = null: Gleicher Steuervorteil für Diensträder und Elektro-Dienstwagen

Ob klassisches Fahrrad, Lastenrad oder E-Bike: Von der Steuererleichterung für Elektro-Dienstwagen profitieren seit 2020 auch Firmenfahrräder. Das bedeutet, dass Diensträder sowohl klar vorsteuerabzugsberechtigt sind als auch dass die Privatnutzung komplett vom Sachbezug befreit ist, so dass für die private Nutzung von über den Arbeitgeber geleasten Fahrrädern und E-Bikes kein geldwerter Vorteil versteuert werden muss.

Was gilt für kostenloses Aufladen und Pendlerpauschale?

Gut zu wissen: Nicht nur die private Nutzung des Dienstrads ist sachbezugsbefreit, auch wenn Arbeitnehmer die Akkus ihres Dienst-E-Bikes kostenlos beim Arbeitgeber aufladen können, fällt dafür kein Sachbezug an. Für die Pendlerpauschale gilt gemäß § 16 Abs. 1 Z. 6 lit. b EstG: Der steuerliche Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Pendlerpauschale bleibt vom Dienstrad unberührt.

Versteuerung, Verträge & Co.: Praxiswissen Dienstrad

Wie muss ich mein Job-Fahrrad versteuern, wenn ich es am Ende des Leasings behalten möchte? Und warum brauche ich einen Überlassungsvertrag? Hier finden Sie die Antworten.

Nach dem Leasing: Dienstrad-Versteuerung bei Übernahme des Fahrrads

Wer sein Dienstrad am Ende der Leasinglaufzeit behalten möchte, kann es in der Regel übernehmen. Wie hoch die Schlussrate ist, hängt dabei sowohl vom Preis des Firmenrads als auch von der Besteuerung im Einzelfall ab: Der Übernahmepreis setzt sich zusammen aus dem Restwert des Fahrrads (ersichtlich im Leasingvertrag) und einer einmaligen Versteuerung am Laufzeitende. Die konkrete Höhe richtet sich dabei nach der Lohnsteuerstufe (Progression) des Arbeitnehmers.

 

Gut zu wissen: Ein verbindliches Kaufangebot für das Dienstrad erhält der Arbeitnehmer aus steuerrechtlichen Gründen erst kurz vor Ablauf der Leasingzeit.

Händler entnimmt Canyon Ultimate aus Karton

Voraussetzung für Steuervorteile: Der Überlassungsvertrag

 

Die steuerlichen Vorteile des Dienstrad-Leasings gelten nur dann, wenn nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber Leasingnehmer und damit Vertragspartner der Leasinggesellschaft ist. Zu welchen Bedingungen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Leasingrad überlässt, wird dann in einem Überlassungsvertrag vereinbart. Dieser ergänzt den bestehenden Arbeitsvertrag und regelt zum Beispiel, wie hoch die monatliche Umwandlungsrate bei der Gehaltsumwandlung ist.

2 Rennradfahrer auf der Wiener Höhenstraße

Gut für Sie, Ihr Geldbörserl und die Umwelt

Wer das Auto stehen lässt und mit einem Dienstrad vom Bikeleasing-Service unterwegs ist, hat finanziell die Nase vorn:

  • Top-Fahrrad zum Top-Preis: bis zu 44% sparen
  • Geringe Netto-Belastung: dank Gehaltsumwandlung
  • Steuervorteil: kein Sachbezug für Privatnutzung
  • Jederzeit günstig unterwegs: private Nutzung inklusive

Doch der Steuervorteil ist nur eines von vielen Argumenten für Dienstrad-Leasing mit dem Bikeleasing-Service:

  • Bye, bye Hektik: ohne Stau und Parkplatzstress zur Arbeit
  • Fit und gesund: durch mehr Bewegung
  • Ganz entspannt: dank unserem Versicherungsschutz
  • Gutes Gewissen: Auto stehen lassen und CO2-Bilanz verbessern

Das wollen Sie auch?
Wir zeigen Ihnen gern den Weg zu Ihrem Dienstrad.

Sonne scheint durch Laubbaum

Noch Fragen? FAQ Dienstrad & Steuern

Alle häufig gestellten Fragen und Antworten finden Sie in unseren:
Bikeleasing FAQ

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