

Bikeleasing-Leitfaden zur Dienstrad-Versteuerung
Wichtige Begriffe, Voraussetzungen & Regelungen rund um das Thema Dienstrad & Steuern
Das Dienstrad als Sachbezug
Steuern sparen dank Gehaltsumwandlung
Überlassungsvertrag und Privatnutzung
Dienstrad-Leasing liegt im Trend, weil Radfahren umweltfreundlich und gesund ist und das Traumfahrrad dank Leasingmodell und günstiger Steuerregelungen besonders erschwinglich wird. Doch wie ist es mit der Versteuerung eines Firmenfahrrads, wenn ich es auch privat nutzen möchte? Wie wird die Höhe des Sachbezugs festgelegt? Und wie kann ich mit dem Dienstfahrrad konkret Steuern sparen?
Wir haben die Antworten auf häufig gestellte Steuer-Fragen zum Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber und geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Dienstrad-Versteuerung.
Dienstrad und Dienstwagen in der Sachbezugswerteverordnung
Bei der Überlassung eines Dienstfahrrads gelten seit der Steuerreform von Jänner 2020 ähnliche Regeln wie beim Dienstwagen. Wir erklären, was das für die Ermittlung des zu versteuernden Sachbezugs bedeutet.
Versteuerung, Verträge & Co.: Praxiswissen Dienstrad
Wie muss ich mein Job-Fahrrad versteuern, wenn ich es am Ende des Leasings behalten möchte? Und warum brauche ich einen Überlassungsvertrag? Hier finden Sie die Antworten.